Der Hadith über das Verbot von Musikinstrumenten in al-Buḫārī und die Frage nach seiner Authentizität

Nov 28, 2021Artikel

Der Hadith über das Verbot von Musikinstrumenten in Ṣaḥīḥ al-Buḫārī und die Frage nach seiner Authentizität

Dieser Text geht auf die Kritik auf den Hadith in Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, welcher auf den Verbot von Musikinstrumenten deutet.

Imam al-Buḫārī überliefert diesen Hadith in seinem ṣaḥīḥ-Werk wie folgt:

Hišām b. ʿAmmār sagte – Ṣadaqa b. Ḫālid ­– ʿAbdarraḥmān b. Yazīd b. Ǧābir – ʿAṭiyya b. Qays al-Kilābī – ʿAbdarraḥmān b. Ġanm al-Ašʿarī – Abū ʿĀmir oder Abū Mālik al-Ašʿarī, -hierbei schwor er bei Allah, dass er ihn nicht angelogen habe-, sagte:

Ich hörte den Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagen:

„Es wird Leute in meiner Umma geben, die Unzucht, Seide, Alkohol und Musikinstrumente für erlaubt erklären werden (…).”[1]

Bemerkenswert ist, dass al-Buḫārī die Überlieferung des Hadiths nicht in der gewöhnlichen Form (haddaṯanā/haddaṯanī; uns erzählte/mir erzählte) anfing, sondern er begann die Überlieferung des Hadiths mit: Hišām b. ʿAmmār sagte (qāla). Diese Überlieferungsform erweckte bei einigen Gelehrten Zweifel, ob al-Buḫārī diesen Hadith tatsächlich von Hišām b. ʿAmmār gehört hat oder nicht. Sie wird als taʿlīq genannt und gilt grundsätzlich als eine Schwäche, weil sie eine Lücke impliziert.[2] Der andalusische Gelehrte Ibn Ḥazm aẓ-Ẓāhirī kritisierte den Hadith in diesem Punkt. Er sah eine Unterbrechung in der Überlieferungskette zwischen al-Buḫārī und Ṣadaqa b. Ḫālid. Er sagte auch: „Keine Überlieferung ist in dem Thema Gesang und Instrumente authentisch. Alles, was (diesbezüglich) überliefert wurde, ist erfunden.”[3]

Allerdings haben die Hadithgelehrten Ibn Hazms Kritik widerlegt. Ibn Ṣalāḥ schreibt hierzu: „(Und) achtet nicht auf die Ablehnung des Hadiths, den al-Buḫārī von Abū ʿĀmir oder Abū Mālik al-Ašʿarī überliefert hat (…). So behauptete Ibn Ḥazm, dass der Hadith zwischen al-Buḫārī und Ṣadaqa unterbrochen sei und hat dies fälschlicherweise als Beweis gegen das Verbot von Musikinstrumenten genutzt und gelehrt. In mehreren Aspekten lag er allerdings falsch. Somit ist klar, dass dieser Hadith authentisch und seine Überlieferungskette bekanntlich verbunden ist. Er erfüllt alle Erfordernisse eines ṣaḥīḥ-Hadiths.“[4]

Auch wenn die Übertragungsform die des taʿlīq ist, so weist dieser Hadith in Wirklichkeit keine Lücke auf, weil al-Bukhari seinem ṣaḥīḥ-Werk zwei andere Hadithe von dem besagten Hišām b. ʿAmmār in der gewöhnlichen Form überliefert, welche nicht kritisiert wurden. So steht fest, dass Hišām b. ʿAmmār ein Scheich von al-Bukhari war, von dem er Hadithe gehört überliefert hat.

Die Authentizität dieses Hadiths wurde auch von vielen anderen der Großgelehrten bestätigt, darunter von Imam aṭ-Ṭaḥāwī, Imam Ibn Ḥibbān, al-Ismāʿīlī, Ibn aṣ-Ṣalāḥ, an-Nawawī, Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī, Ibn Taymiya, Ibn al-Qayyim, aṣ-Ṣanʿānī und vielen weiteren.

Ibn al-Qayyim schrieb in diesem Zusammenhang: „Derjenige, der gegen die Authentizität dieses Hadiths spricht, um seine abwegige Ansicht der Zulässigkeit von Instrumenten zu unterstützen, indem er behauptet, (die Überlieferungskette) des Hadiths sei unterbrochen, da al-Buḫārī die Kette nicht verbunden überliefert hat, hat nichts Fassbares in der Hand. Die Antwort auf diesen Irrtum kommt in mehrfacher Hinsicht:

Erstens: al-Buḫārī hat Hišām b. ʿAmmār getroffen und von ihm überliefert. Wenn er also „Hišām b. ʿAmmār (qāla) sagte” sagt, dann ist es so, als würde er “ʿan Hišām” sagen.

Zweitens: Hätte er diesen Hadith nicht von ihm gehört, dann wäre es ihm nicht erlaubt, diesen Hadith mit zweifelsfreier Formulierung[5] zu überliefern, außer wenn er (durch eine authentische Kette) weiß, dass er diesen Hadith überliefert hat. (…)

Drittens: Er hat diesen Hadith in seinem ṣaḥīḥ-Werk als Beweis genannt. Wäre der Hadith seiner Meinung nach nicht authentisch, so hätte er ihn gewiss nicht erwähnt.

Viertens: Er hat diesen Hadith ​​muʿallaq mit zweifelsfreier Formulierung (ṣīġat al-ǧazm) erwähnt und nicht in zweifelhafter Formulierung (ṣīġat at-tamrīḍ). Wenn er sich bei einem Hadith nicht sicher ist (ob er authentisch ist) oder er seine ṣaḥīḥ-Bedingungen erfüllt, sagt er, dass es bloß erwähnt wurde („es wurde erwähnt, dass der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte“). Wenn er also die Formulierung „der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte” benutzt, bedeutet das, dass er sich zweifelsfrei sicher ist, dass der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, dies auch tatsächlich gesagt hat.

Fünftens: Würden wir die vorhin genannten Punkte außer Acht lassen, so wurde der Hadith trotzdem von anderen Hadithgelehrten zweifelsfrei verbunden und authentisch überliefert.”[6]

Die Überlieferung des Hadiths, außerhalb Sahih al-Bukhari

Aṭ-Ṭabarānī überliefert diesen Hadith: „Muḥammad b. Yazīd b. ʿAbdaṣṣamad al-Dimašqī – Hišām b. ʿAmmār – Ṣadaqa b. Ḫālid – Ibn Ǧābir – ʿAṭiyya b. Qays al-Killābī – ʿAbdarraḥmān b. Ġanm – Abū ʿĀmir oder Abū Mālik überlierte, bei Allah er hat mich nicht angelogen…” und er erwähnte den Hadith.[7] In gleicher Art und Abfolge erwähnte auch Ibn Ḥibbān in seinem ṣaḥīḥ Werk diese Überlieferungskette[8] Der zeitgenössische Hadithgelehrte al-Albānī bestätigte die Authentizität dieser Kette, in dem er sagte: „Dies ist eine authentische Überlieferungskette und eine starke Stützung (mutābaʿa) zu dem, was Hišām b. ʿAmmār und Ṣadaqa b. Ḫālid überliefert haben. Ibn Ḥazm hat diese Überlieferungskette weder in al-muḥallā noch in seiner Abhandlung über die Zulässigkeit von Musikinstrumenten erwähnt. Deswegen hat er die Überlieferungskette von al-Buḫārī zwischen ihm und Hišām als unterbrochen gewertet und andere unwahre Mängel (al-ʿilal) angeführt, um den Hadith als nicht authentisch zu bewerten. Die Gelehrten haben diese aber abgelehnt.[9]

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Hadith in dessen Überlieferungskette Unstimmigkeiten (muḍṭarib) habe, da der Überlieferer sich unsicher sei und so sagte: „Abū ʿĀmir – oder Abū Mālik – überlieferte mir,” und dabei ist Abū ʿĀmir unbekannt. Und solange es keine Gewissheit gebe, wer der tatsächliche Überlieferer ist, könne auch kein Urteil über seine Vetrauenswürdigkeit gefällt werden und somit die Authentizität nicht überprüft werden.

Dazu sagte Ibn Ḥazm: „Hinzu kommt, dass der Hadith von Abū ʿĀmir oder Abū Mālik überliefert wurde und Abū ʿĀmir ist unbekannt.“

Diesem Kritikpunkt wird entgegengesetzt, dass Abū ʿĀmir oder Abū Mālik beide Prophetengefährten gewesen sind. So ist es gleichgültig, ob der Gefährte namentlich bekannt ist oder nicht, da sie alle vertrauenswürdig sind. Darüber hinaus haben andere Gelehrten den richtigen Prophetengefährten festlegen können. Der Hadith wird korrekterweise von Abū Mālik al-Ašʿarī überliefert. Diesbezüglich sagte al-Buḫārī in: „Dieser Hadith gehört bekannterweise zu den Überlieferungen von Abū Mālik al-Ašʿarī…”[10]

Ibn Ḥaǧar sagte bezüglich dieses Hadiths: „In der Überlieferung von Abū ​Dāwūd wird nur der Name Abū Mālik al-Ašʿarī genannt. Es wurde also nicht daran gezweifelt, ob es von ihm oder Abū ʿĀmir überliefert, wurde, und so (zweifellos) hat es Mālik b. Abū Maryam von ʿAbdarraḥmān b. Ġanm von Abū Mālik überliefert. So ist der Hadith von Abū Mālik überliefert worden und nur Ṣadaqa b. Ḫālid, derjenige der den Hadith von ʿAbdarraḥmān b. Yazīd b. Ǧābir überlieferte, dass ʿAṭiyya ihn überlieferte. Jedoch hat Abū Dāwūd diese Überlieferung von Bišr b. Bakr überliefert, dass Ibn Ǧābir überlieferte, ohne (an dem Namen des Gefährten) zu zweifeln.[11]

Ein weiterer Kritikpunkt Ibn Ḥazms ist, dass der Überlieferungstext des Hadiths inhaltliche Unstimmigkeiten (iḍiṭrāb) aufweist und somit als schwach einzustufen sei:

Die erste Unstimmigkeit bestehe darin, dass al-Buḫārī den gleichen Hadith in einem anderen Werk erwähnte und den Wortlaut yastaḥilūn (als erlaubt erklären) ausgelassen habe.

Die zweite Unstimmigkeit liege darin, dass Imam Aḥmad, Ibn Abī Šayba und andere den Hadith überlieferten und Wortlaut: „Es werden Leute aus meiner Nation Alkohol trinken (layašrabanna)…” angaben. Sie erwähnte nicht „für erlaubt erklären (layastaḥilanna).“

Der dritte Aspekt impliziert den Wortlaut al-ḥira (Unzucht). Jedoch wird gesagt, dass es “al-ḫaz” (eine Art von Seide) sein soll.

Diese genannten Punkte sind keine Unstimmigkeiten im fachspezifischen Sinne, welche den Hadith als schwach einstufen lassen. Grundsätzlich kann ein Hadith nicht als muḍṭarib (schwach aufgrund Unstimmigkeiten) eingestuft werden, außer, er wurde mit widersprüchlichen Wortlauten überliefert, die in der Stärke in ihrer Überlieferungskette gleich sind und es nicht möglich ist, (eine dieser Ketten) zu bevorzugen oder zwischen diesen zu kombinieren. Bei diesem Hadith ist dies nicht der Fall, denn die verschiedenen Wortlaute können untereinander kombiniert oder einige über andere präferiert werden. Manche Wortlaute enthalten lediglich eine Ergänzung eines vertrauenswürdigen Gefährten.

Außerdem hat al-Buḫārī in seinem Buch at-tārīḫ nicht auf die Wortlaute der Hadithe geachtet, da dies nicht die Absicht seines Buches war. Eine Mehrzahl von Hadithen in seinem Buch wurde nur mit einem Teil erwähnt. Die Überlieferung mit dem erwähnten Wortlaut ist in Bezug auf Stärke nicht so stark wie die Überlieferung mit dem Wortlaut yastaḥilūn (erlaubt erklären).

Fazit

Der oben erwähnte Hadith wurde von al-Buḫārī in seinem Buch als authentisch deklariert. Gleichermaßen hat sowohl die Mehrheit der früheren als auch der zeitgenössischen Hadith- und Rechtsgelehrten diesen Hadith als authentisch angesehen.

 

Endnoten

[1] aḥīḥ al-Buḥārī, Nr.5268

[2] Al-Mizzī zählte diesen Hadith zu den muallaqat von al-Buḥārī. Vgl. Tuḥfat al-ʾAšrāf, Nr. 12161.

[3] Aḥmad b. Saʿīd b. Ḥazm, al-Muḥallā bi al-āṯār, Bd. 9, S. 59.

[4] Abdarraḥmān b. ʿUṯmān al-Shahrazūrī, maʿrifat anwāʿ ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 61.

[5] Es gibt zwei Arten einen Hadith zu erwähnen. Erstens, mit einer zweifelsfreien Formulierung, wie „er sagte“, „er tat dieses und jenes“, usw. Ein Gelehrte erwähnt einen Hadith nicht mit dieser Formulierung, außer wenn dieser Hadith bei ihm authentisch ist. Zweitens, mit einer zweifelhaften Formulierung, wie „es wird gesagt, dass er sagte“, „es wird berichtet, dass er dieses und jenes tat“, usw. Diese Formulierung nutzen Gelehrten oft, wenn ein Hadith, ihrer Meinung nach, nicht authentisch ist, oder sie sich nicht sicher sind, dass er authentisch ist. Sie nutzen diese Formulierung auch (vor allem al-Buḫārī), wenn sie den Hadith bspw. kurzgefasst erwähnen etc.

[6] Ibn al-Qayyim, Iġāṯat al-lahafān min maṣāʾid aš-šayṭān, Bd. 1, S. 260.

[7] At-Ṭabarānī, Musnad aš-šāmiyīn Bd.1, S. 334.

[8] Ibn Ḥibbān Bd.15, S. 154.

[9] Al-Albānī, Silsilat al-aḥādīṯ aṣ-ṣaḥīḥa, Bd. 1, S.140.

[10] Al-Buḫārī, at-Tārīḫ al-kabīr, Bd. 1, S. 305.

[11] Ibn Ḥaǧar, Tahḏīb at-tahḏīb, Bd. 12, S. 161.

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