Der Stellenwert der Sunna

Abstract

 

Dieser Beitrag thematisiert den Stellenwert der Sunna in der islamischen Rechtsprechung und der Glaubenslehre anhand von Beweisen aus dem Koran, der Sunna und des Konsens und durch Aussagen früher Gelehrten.

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Der Stellenwert der Sunna des Gesandten Allahs (ṣ)

Die Sunna des Propheten (ṣ) hat eine besondere Stellung im Islam. Sie gehört mit dem Koran zur göttlichen Offenbarung, die der Prophet (ṣ) erhielt. Dies ist dem Koran, der Sunna selbst und dem Konsens der frühen Gelehrten zu entnehmen. Manche Gelehrte führen auch die rationale Argumentation als Beweis an. Ungeachtet der unterschiedlichen Beweismethoden ist die Zulässigkeit der Sunna als Beweisgrundlage für die überwiegende Mehrheit der Muslime eine unbestrittene Tatsache. Der Imam aš-Šāfiʿī (gest. 204 n. H.) erwähnt in seinem frühen Werk ar-risāla einige Argumente für die Beweiskraft der Hadithe im Islam.

Die theoretischen Details zum Umgang mit der Primärquelle Sunna entwickelten sich allmählich, auch wenn sie bereits von Beginn an als zweite Quelle neben dem Koran bekannt war. Die Sunna ist als Rechtsquelle auf zwei Ebenen etabliert: Zum einen ihre historische Legitimation als Weg des Propheten (ṣ) und zum anderen ihre Legitimation durch den Koran und weitere bereits erwähnte Quellen. Diese Belege für die Sunna als Beweisgrundlage werden im Folgenden ausführlich behandelt.

Beweise aus dem Koran

Der Stellenwert der Sunna ist einigen Koranversen zu entnehmen. Der heilige Koran ist die erste und hauptsächliche Quelle der islamischen Wissenschaften. Er hebt die Stellung der Sunna in vielen Versen hervor, die keine Zweifel darüber lassen, dass die Sunna bis zum Tag der Auferstehung befolgt werden muss.

Folgender Vers dient als Beweis dafür, dass die Sunna zu den Primärquellen gehört:

„Doch nein, bei deinem Herrn, sie glauben nicht eher, bis sie dich (Muḥammad) zum Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen.“ (An-Nisāʾ: 65)

Allah, der Erhabene, schwört bei Sich, dass Er Seinen Dienern den Glauben so lange abspricht, bis sie in jeglichen Streitigkeiten zwischen ihnen den Propheten (ṣ) zum Richter ernennen. Darüber hinaus erklärt Er, dass ihre Herzen keinerlei Bedrängnis oder Sorge über die Entscheidung des Propheten (ṣ) befällt, vielmehr sollen sie sein Urteil hingebungsvoll annehmen.[1]

Zu diesem Koranvers schreibt der Koranexeget Ibn Kaṯīr: „Allah schwört bei Seinem heiligen und edlen Selbst, dass niemand gläubig ist, bis er den Propheten (ṣ) als Richter in allen Angelegenheiten annimmt. Denn was der Prophet (ṣ) erklärt, ist die Wahrheit. Diese Wahrheit bedingt, sich den Entscheidungen des Propheten (ṣ) innerlich und äußerlich zu fügen. Deshalb erklärt Allah, der Erhabene, weiter: ,und in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen.’ Das bedeutet, dass sie den Propheten (ṣ) zum Richter ernannten und ihm in ihrem Inneren gehorsam waren. Daher schleicht sich in diesem Inneren auch keine Bedrängnis mehr über seine Urteile ein. Sie halten sich daran, sowohl äußerlich als auch innerlich. Sie fügen sich voller Ergebung ohne jeglichen Widerstand dem Urteil des Propheten (ṣ), ohne damit im Konflikt zu stehen.“[2]

Ein weiterer Beweis für die Rechtsgrundlage der Sunna ist der Vers:

„O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und denen, die unter euch Befehlsgewalt besitzen. Und wenn ihr über etwas streitet, so bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist das Beste und nimmt am ehesten einen guten Ausgang.“ (An-Nisāʾ: 59)

Allah befiehlt in diesem Vers zum einen den Gehorsam Ihm gegenüber und zum anderen den Gehorsam gegenüber dem Propheten (ṣ). Des Weiteren erklärt Er, dass der Gehorsam gegenüber dem Propheten (ṣ) unabhängig davon bestehen muss, was im Koran angeordnet wurde. Es ist also der absolute Gehorsam verpflichtend, ungeachtet dessen, ob eine Anweisung zu diesem Thema im Koran erwähnt wird oder nicht.[3]

Aš-Šāṭibī schreibt hierzu: „Alle weiteren Angelegenheiten, in denen der Gehorsam gegenüber dem Propheten (ṣ) mit dem Gehorsam gegenüber Allah verbunden ist, weisen darauf hin, dass der Gehorsam gegenüber Allah in dem besteht, was Er im Koran anordnet und verbietet. Und der Gehorsam gegenüber dem Propheten (ṣ) besteht in den Dingen, die er verkündet, indem er sie anordnet oder verbietet, und die nicht im Koran stehen. Stünde dies nämlich im Koran, zählte es zum Gehorsam gegenüber Allah. Die Zurückführung auf Allah bedeutet die Zurückführung auf den Koran. Und die Zurückführung auf den Propheten (ṣ) bedeutet die Zurückführung auf seine Sunna nach seinem Ableben.“[4]

Der Vers deutet an, dass Allah, der Erhabene, Seinem Propheten den unabhängigen Gehorsam in dem zugesteht, was er anordnet und verbietet, da der Prophet (ṣ) die islamische Gesetzgebung vertritt, die Botschaft seines Herrn übermittelt und sein Herr ihm die Verkündung Seiner Botschaft anvertraute und es nicht denkbar ist, dass er seinem Herrn zuwiderhandelt. Aus diesem Grund wurde dem Propheten (ṣ) absoluter Gehorsam gewährt, wohingegen Allah den bedingungslosen Gehorsam gegenüber Mächtigen verbietet. Dieser Unterschied ist dem obigen Vers zu entnehmen: Das Wort „gehorcht“ bezieht sich auf Allah und wird für den Gesandten (ṣ) wiederholt, für diejenigen, „die unter euch Befehlsgewalt besitzen“, wiederholt er das Verb hingegen nicht, sondern begnügt sich mit der Koordination mit und. Diese Differenzierung im Gehorsam ist darin begründet, dass eine Respektsperson die Gebote Allahs oder des Propheten (ṣ) zuwiderhandeln könnte, daher schränkt Allah den Gehorsam gegenüber solchen Personen ein.

Ein weiterer Koranbeleg für die Beweiskraft der Sunna ist folgender Vers:

„Sag: ,Wenn ihr Allah liebt, so folgt mir, dann wird euch Allah lieben und euch eure Sünden vergeben, denn Allah ist Allvergebend, Barmherzig.’“ (Āl ʿImrān: 31)

Das Befolgen des Propheten (ṣ) resultiert aus der Liebe des Gläubigen zu seinem erhabenen Herrn. Und umgekehrt liebt Allah, der Erhabene, Seine Diener, wenn sie dem Propheten (ṣ) folgen.[5]

Dieser Vers veranlasst die Gläubigen dazu, sich den Gehorsam gegenüber dem Propheten (ṣ) zu wünschen, da der Vers den Gehorsam des Propheten (ṣ) als Grund dafür beschreibt, dass Allah Seine Diener liebt. Gleichzeitig ist jedoch auch der Gehorsam gegenüber dem Propheten (ṣ) das Ergebnis ihrer Liebe zu Allah, da eines der Motive ihrer Liebe zu Allah wiederum das Befolgen des Propheten (ṣ) ist.

Ein weiterer Koranvers in diesem Kontext ist folgender:

„So mögen sich die, die sich seinem (Muḥammads) Befehl widersetzen, (davor) hüten, dass sie Drangsal befalle oder eine schmerzliche Strafe treffe.“ (an-Nūr: 63)

Dieser Vers warnt denjenigen, der sich dem Propheten (ṣ) widersetzt davor, dass ihn eine Versuchung (fitna) im Diesseits übermannen wird oder aber eine quälende Strafe im Jenseits. Ibn Kaṯīr schreibt hierzu: „So mögen sich die, die sich seinem Befehl widersetzen, (davor) hüten“ dies bedeutet, dass sie gegen den Befehl des Propheten (ṣ) verstoßen. Dieser Befehl umfasst seine Auslebung der Religion (manhaǧ), seine Sunna und seine Gebote. Daher müssen Aussagen und Taten überprüft werden, ob sie mit den Aussagen und Taten des Propheten (ṣ) konform sind. Übereinstimmendes ist anzunehmen und nicht Vereinbares abzulehnen, dies betrifft sowohl Worte als auch Taten jeglicher Ausprägung. Wer gegen die Gebote des Propheten (ṣ) insgeheim oder öffentlich verstößt, sollte sich in Acht nehmen und sich fürchten […].[6]

Dieser Vers warnt denjenigen, der sich der Anweisung des Propheten (ṣ) widersetzt. Der Stil des Korans vereint oft Motivation[7] und Abschreckung, da manche abgeschreckt und andere motiviert werden müssen. Allah, der Erhabene, kennt die Natur (fiṭra) des Menschen, Er ist schließlich ihr Schöpfer und weiß am besten um ihre natürliche Veranlagung.

Der letzte Beweis aus dem Koran in diesem Artikel – dies sind bei weitem nicht alle – ist folgender Vers:

„Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an, und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch!“ (Al-Ḥašr: 7)

Dieser Vers verpflichtet dazu, sich an all das zu halten, was der Prophet (ṣ) anordnete, und alles zu verbieten, was er verbot, ungeachtet dessen, ob es im Koran vorkommt oder nicht. Dies belegt, dass die Sunna ein unabhängiger Beweis im Islam ist. Manche mögen vielleicht einwenden, sie könnten den Propheten (ṣ) nicht als Richter über ihre Taten zu bestimmen, denn jemanden zum Richter zu ernennen bedinge, dass die Person anwesend sein müsse. Ebenso mögen sie behaupten, es sei nicht möglich, dem Propheten (ṣ) zu gehorchen, da dieser bereits verstorben ist.

Die Antwort darauf lautet: Mit dem Vers ist die Aufforderung gemeint, die eigenen Entscheidungen an den Aussagen, Taten und Beschlüssen des Propheten (ṣ) auszurichten und sich ihnen zu fügen. Die muslimischen Gelehrten haben diese Aussagen und Taten des Propheten (ṣ) bewahrt, ferner schätzten sowohl Muslime wie auch Nichtmuslime die Worte und Taten des Propheten (ṣ). Denn obwohl er wie jedes Geschöpf starb, blieb doch seine Sunna bewahrt. Allah garantiert den Erhalt der Sunna ebenso wie den des Korans: „Wir haben gewiss die Ermahnung herabgesandt und werden sie wahrhaftig bewahren!“[8]

Die Aussagen und Taten des Propheten (ṣ) gelten als untrennbarer Bestandteil der Religion, daher kann der Islam nur erhalten werden, indem die Sunna bewahrt wird. Und deswegen besteht der Gehorsam gegenüber dem Propheten (ṣ) darin, sich an seine Sunna zu halten.

Die hier genannten Verse erklären somit, dass die Sunna bewahrt wird. Es ist ja nur sinnvoll, die Gläubigen anzuweisen und dem Propheten (ṣ) zu gehorchen, wenn seine Anweisungen befolgbar sind, indem sie erhalten bleiben. Diese Anweisung ist im Endeffekt die gesamte Sunna. Deshalb gilt überall und jederzeit die Anordnung Allahs an die Gläubigen, dem Propheten (ṣ) zu gehorchen, ihn zum Richter zu machen und sich seinem Befehl zu fügen, als ein kategorischer Beweis dafür, dass Allah die Sunna bewahrt.

Beweise aus der Sunna

Mehrere authentisch überlieferte Hadithe unterstreichen die Pflicht, dem Propheten (ṣ) bzw. seiner Sunna zu folgen.

Abū Rāfiʿ, der mawlā[9] des Gesandten Allahs (ṣ), überliefert, dass dieser sagte: „Ich will ja niemanden von euch auf seiner Liege angelehnt antreffen und sagen hören, wenn er etwas über mich hört, das ich befohlen oder verboten habe: ‚Wir wissen es nicht. Was wir in Allahs Buch finden, dem folgen wir.’“[10]

Der Prophet warnt hier davor, sich seinem Befehl zu widersetzen, so wie er auch davor warnte, sich gegen das Buch Allahs, des Erhabenen, zu wenden. So ist es für die Muslimen obligatorisch, sich an die Sunna zu halten, wie es auch ihre Pflicht ist, das Buch Allahs zu befolgen.[11]

Diese und ähnliche Überlieferungen beweisen, dass Muḥammad (ṣ) ein Prophet ist, da Allah ihm manches aus der Zukunft offenbarte. Die Prophezeiung dieses Hadithes ist bereits eingetreten. Die Forderung wurde laut, den Koran allein unter Ausschluss der Sunna heranzuziehen und sich nur auf den Koran zu beschränken. Einige folgten diesem Aufruf, der auf unwissenschaftlichen Beweisen und Argumenten fußt. Zu diesen Scheinargumenten gehört etwa die angebliche Liebe zum Koran und das Streben, ihn zu bewahren. Außerdem behaupten die Verfechter dieser Ansicht, dass Allah nur den Koran und nicht die Sunna zu bewahren aufgetragen habe. Daher sei der Koran der einzige feststehende Text, der nicht verändert wurde. Diese Behauptungen werden im Folgenden widerlegt.

An dieser Stelle genügt der Hinweis, dass diese Hadithe bestätigen, was der Prophet über zukünftige Geschehnisse prophezeite. Derartige Überlieferungen bestätigen Muslime in ihrem Glauben, da sie sich bereits auf diese Behauptungen vorbereiten konnten, bevor diese bekannt wurden. Allah bewahrt sowohl den Koran als auch die Sunna und somit auch die Religion. Der Koran enthält allgemeine Prinzipien, die in der Sunna erläutert werden:

„Und Wir haben dir (Muḥammad) die Ermahnung (Sunna) herabgesandt, damit du den Menschen erklärst, was ihnen (im Koran) intensiv herabgesandt wurde und auf dass sie wohl nachdenken.“[12]

Dieser Vers weist darauf hin, dass auch die Sunna Teil der Offenbarung ist, es heißt ja auch „und er (Muḥammad) spricht nicht triebhaft, es ist nichts als offenbarte Offenbarung.“[13]

Der Prophetengefährte al-Miqdām b. Maʿdi Yakrib überliefert Ähnliches: der Gesandte Allahs (ṣ) sagte:

Mir wurde ja der Koran und mit ihm etwas Ähnliches gegeben. Schon bald werden Leute mit satten Bäuchen auf ihrem Liegestätte sitzend sagen: ‚Haltet an diesem Koran fest! Was ihr in ihm an Erlaubtem (ḥalāl) findet, erachtet für erlaubt, und was ihr in ihm an Verbotenem (ḥarām) findet, erklärt für verboten!‘ Doch ist gewiss alles, was der Gesandte Allahs (ṣ) verboten hat, dem gleich, was Allah (im Koran) verbietet.[14]

In dieser Überlieferung wird ersichtlich, dass der Prophet (ṣ) seine Anweisungen in der Religion denen des Korans gleichstellte. Diese Überlieferung zeigt ferner, dass Allah, der Erhabene, Seinem Propheten den Koran und eine weitere Offenbarung überbrachte, die im Koran häufig als ḥikma ‚Weisheit‘ bezeichnet wird. Sie kommt dem Koran in ihrem Stellenwert gleich, es handelt sich um die Sunna.

Al-Ḫaṭṭābī erklärt den eben erwähnten Hadith wie folgt: „Dieser Hadith beinhaltet zwei Interpretationsmöglichkeiten. Zum einen könnte er bedeuten, dass er innere Offenbarungen erhielt, die nicht wörtlich rezitiert werden, wie auch wörtliche Offenbarung, die rezitiert wird. Der Hadith könnte auch bedeuten, dass er den Koran als zu rezitierende Offenbarung erhielt. Zudem erhielt er die Erklärung, das heißt, dass Allah ihm erlaubte, die Inhalte des Korans zu erklären, diese allgemein zu übertragen oder einzuschränken, und weitere (Gebote) hinzuzufügen,[15] die nicht im Koran stehen. Diese Gebote sind genauso verpflichtend und in der Praxis verbindlich wie die wörtlich zu rezitierende Offenbarung im Koran.[16]

Darauf weist die Aussage des Erhabenen hin:

„noch spricht er aus Begierde. Vielmehr ist es eine Offenbarung, die (ihm) eingegeben wird.“ (an-Naǧm: 3 f.)

In diesem Vers erklärt der Erhabene, dass Sein Prophet nicht aus eigenem Gutdünken über Belange der Religion spricht. Daraufhin erklärt Allah, dass alles, was der Prophet (ṣ) gebietet und an religiösen Bestimmungen übermittelt, der Offenbarung (waḥy) Allahs entstammt. Da der Koran kaum Details zu Geboten enthält, weist die Sunna auf religiöse Regeln hin und erklärt diese. Ebenso erläutert die Sunna Passagen im Koran, die kurz gehalten sind und nur das Wesentliche enthalten, ferner nennt die Sunna die Hintergründe dieser Verse und erwähnt weitere Details zu den Geboten. Dieser Umstand weist darauf hin, dass alles in der Sunna aus der Offenbarung Allahs an Seinen Propheten stammt und weder frei erfunden noch auf eigener Urteilsfindung beruht.[17] Aufgrund dessen müssen die Muslime dem Propheten (ṣ) in seiner Sunna folgen, seine Gebote ausführen und seine Verbote meiden.

In einer Überlieferung heißt es: „Das, was der Prophet (ṣ) verboten hat, ist wie das, was Allah verboten hat.“[18] Der Hadith ist so zu verstehen, dass die Angelegenheiten, die der Prophet (ṣ) in seiner Sunna verbietet, genauso zu den islamischen Geboten gehören wie die Gebote im Koran, denn beide entstammen der Offenbarung (waḥy) Allahs, wie der obige Vers „noch spricht er aus Begierde […]“ erklärt.

Zahlreiche Prophetengefährten überliefern weitere Hadithe dieses Inhalts; dies verdeutlicht, dass der Stellenwert der Sunna als Primärquelle zu Lebzeiten des Propheten (ṣ) bereits eine feste Tatsache war.[19]

Eine andere bekannte Überlieferung ist die von al-ʿIrbāḍ b. Sāriya, dass der Gesandte Allahs (ṣ) seine Gefährten warnte:

„Ich ermahne euch zur Gottesfurcht und zu hören und zu gehorchen, auch wenn ein Sklave aus Abessinien über euch herrschen sollte. Wer von euch (lange) am Leben bleibt, wird viele Meinungsverschiedenheiten sehen. So haltet an meiner Sunna fest und an der Sunna der rechtgeleiteten Kalifen! Haltet daran fest, verbeißt euch darin mit euren Eckzähnen und hütet euch vor Änderungen, denn jede Änderung in der Religion ist eine bidʿa, und jede bidʿa ist ein Irrweg.“[20]

Abū Huraira überliefert, dass der Prophet (ṣ) sagte: „,Meine gesamte Umma wird das Paradies betreten, bis auf den, der sich weigert.‘ Die Gefährten fragten: ,O Gesandter Allahs, und wer weigert sich?’ Er antwortete: ,Wer immer mir gehorcht, soll das Paradies betreten, und wer mir nicht gehorcht, weigert sich.’“[21]

Aus dieser Überlieferung lässt sich schlussfolgern, dass der Gehorsam gegenüber dem Propheten (ṣ) unabdingbar ist, um das Paradies zu betreten. Dieser Gehorsam besteht darin, seine Sunna als wahr zu erachten und dementsprechend zu handeln, genauso wie der Koran praktiziert wird. 

Der Glaube an die prinzipielle Korrektheit der Sunna ist ein grundlegender Pfeiler der fünf Säulen des Islams, da dies ein Aspekt des Bekenntnisses Muḥammad ist der Gesandte Allahs ist. Denn wer glaubt, dass Muḥammad (ṣ) der Gesandte Allahs ist, glaubt auch, dass er die Botschaft Allahs überbrachte und daher auch kannte. Und da er die Botschaft am besten kannte, muss der Gläubige die Erklärungen des Propheten (ṣ) annehmen, wenn sie authentisch überliefert sind.

Diese Angelegenheit ist daher nicht nur auf rechtliche Bestimmungen beschränkt, sondern betrifft weit grundlegendere Bereiche, nämlich die Glaubenslehre. Es handelt sich um eine Glaubensfrage, da die Akzeptanz der Sunna mit der Akzeptanz des Propheten (ṣ) zusammenhängt. Und die Akzeptanz des Propheten (ṣ) gehört zu den unabdingbaren Bestandteilen des Glaubens (īmān). Es ist nicht möglich, an den heiligen Koran und den letzten Propheten (ṣ) zu glauben, wenn man zugleich die Aussagen des Propheten (ṣ) ablehnt.

Am deutlichsten wird diese Einstellung gegenüber dem Propheten (ṣ) am Beispiel Abū Bakrs als er von der Nachtreise und Himmelfahrt (al-Isrāʾ und al-Miʿrāǧ) des Propheten (ṣ) erfuhr. Damals eilte sein Volk zu Abū Bakr und erzählte ihm von diesem Ereignis, da die Mekkaner dachten, er würde diese Aussage des Propheten (ṣ) anzweifeln. Damit versuchten sie, den Glauben Abū Bakrs zu erschüttern und zwischen ihm und dem Propheten Zwietracht zu säen. Abū Bakr reagierte jedoch vorbildlich und demonstrierte, was es bedeutet, dem Propheten (ṣ) zu folgen und ihm zu glauben, indem er sagte: „Wenn er dies gesagt hat, glaube ich daran. Ja wir werden ihm auch etwas glauben, was noch viel unwahrscheinlicher ist als dies: Wir glauben ihm, was er über die Berichte aus dem Himmel erzählt.“[22]

Ibn al-Qaīyim betont die Beziehung zwischen Koran und Sunna und erklärt, dass die Sunna dem Koran nicht widerspricht. Er schreibt hierzu:

„Was in der Sunna zusätzlich zum Koran an Geboten zu finden ist, ist eine vom Propheten (ṣ) ausgehende Regelung, die befolgt werden muss und nicht missachtet werden darf. Dies bedeutet nicht, dass die Sunna über dem Koran stehe, vielmehr wird dadurch Allahs Aufforderung befolgt, Seinem Gesandten (ṣ) zu gehorchen. Wenn der Gesandte Allahs (ṣ) in dieser Angelegenheit nicht befolgt werden müsste, wäre der Gehorsam ihm gegenüber inhaltslos und es entfiele derjenige Gehorsam ihm gegenüber, der speziell ihn betrifft. Denn wenn der Gehorsam ihm gegenüber nur in den Angelegenheiten verpflichtend wäre, die mit dem Koran übereinstimmen, und nicht in solchen, die darüber hinaus gehen, stünde dem Propheten (ṣ) de facto gar kein Gehorsam zu, der nur ihn betrifft. Doch sagt Allah im Koran: „Wer dem Gesandten gehorcht, der gehorcht Allah.“ (An-Nisāʾ: 80). Wie könnte irgendein Gelehrter einen Hadith ablehnen, der über den Koran hinaus Wissen vermittelt? Dann müsste man die Überlieferung über das Heiratsverbots zwischen einer Frau und ihren Onkeln mütterlicher- und väterlicherseits ablehnen und auch die Überlieferungen, die das Verbot des Stillens von Familienmitgliedern beinhaltet, die zur Ehe verboten sind […].[23] 

Aussagen früher Gelehrter

Ein weiterer Beleg dafür, dass die Sunna eine Primärquelle im Islam ist, sind die zahlreichen Aussagen früher Gelehrter hierzu. Mit den frühen Gelehrten sind insbesondere die ersten drei Generationen nach dem Propheten (ṣ) gemeint, denen eine besondere Stellung im Islam zukommt. Ein einprägsames Beispiel ist folgende Überlieferung:

Al-Ḥasan al-Baṣrī (gest. 110 n. H.) überliefert, dass der Prophetengefährte ʿImrān b. al-Ḥuṣain bei seinen Gefährten saß, als ein Mann in der Menschenmenge sagte: „Berichtet uns nichts, es sei denn, es steht im Koran!“ ʿImrān bat ihn, näher zu kommen. Dann sagte er: „Stell dir vor, man würde dich und deine Gefährten (nur) mit dem Koran betrauen, würdest du in ihm (dem Koran) die vier Gebetseinheiten (rakaʿāt) des Mittags- und Nachmittagsgebets und die drei Gebetseinheiten des Abendgebets finden, und dass im letzten Gebet in den ersten beiden Gebetseinheiten laut rezitiert wird? Stell dir vor, man würde dich und deine Gefährten (nur) mit dem Koran betrauen. Würdest du in ihm (dem Koran) finden, dass die rituelle Umschreitung der Kaaba und der rituelle Lauf zwischen den beiden Hügeln aṣ-Ṣafā und al-Marwa aus sieben Runden besteht?“ Schließlich rief er: „O Leute, nehmt von uns die Religion, denn wenn ihr es nicht tut, werdet ihr gewiss irregehen.“[24]

In dieser Erzählung wird ersichtlich, dass damals Leute versuchten, sich in ihrer Religionsausübung nur auf den Koran zu stützen. ʿImrān b. al-Ḥuṣain bediente sich einer sehr plausiblen Argumentation. Der Befehl, Allah täglich anzubeten, wird mehrmals im Koran erwähnt und von niemandem angezweifelt. Allerdings wird im Koran nicht beschrieben, wie das Gebet zu verrichten ist. Stützte man sich also nur auf den Koran, fände man darin keine Anleitung zum Gebet. Wenn jeder dies für sich bestimmen dürfte, entfiele das gesamte System der Religion, weil jeder auf seine Art beten würde. Die absolut individuelle Ausführung des Gebets stünde zum Beispiel im Widerspruch zu der im Koran festgelegten Aufforderung, das gemeinsame Freitagsgebet zu verrichten. Auch der Hinweis, sich „zusammen mit den Verbeugenden“ zu verbeugen als Ausdruck des gemeinsamen Gebets kann nur umgesetzt werden, wenn alle auf die gleiche Art beten. Im Koran wird lediglich die Anweisung zum Gebet, das Stehen, Verbeugen und Niederwerfen erwähnt. Die Details dazu sind nur der Sunna zu entnehmen. Ähnlich verhält es sich mit anderen Geboten im Koran. Demnach war es die Aufgabe des Propheten (ṣ), die Gebote des Korans durch seine Sunna praktisch zu erläutern oder zu kontextualisieren.

Der Umstand, dass der Prophet (ṣ) den Koran durch seine Sunna erläuterte oder kontextualisierte, war in den ersten Generationen nach dem Propheten (ṣ) eine feststehende Tatsache. Ayyūb as-Saḫtiyānī (gest. 131 n. H.) überliefert, dass ein Mann zu Muṭarrif b. ʿAbdillāh (gest. 95 n. H.) sagte: „Berichte uns von dem, was im Koran steht, und von nichts anderem!“ Er erwiderte: „Bei Allah, wir wollen wahrlich keinen Ersatz für den Koran, doch wollen wir von dem berichten, der den Koran besser kennt als wir.“[25]

Dieser Stellenwert der Sunna war unter den Prophetengefährten und nachfolgenden Generationen bekannt. Al-Awzāʿī (gest. 157 n. H.), Makḥūl (gest. 112 n. H.), Yaḥyā b. Kaṯīr (gest. 129 n. H.) und weitere sagten: „Der Koran benötigt die Sunna mehr als die Sunna den Koran; und die Sunna richtet über den Koran und nicht der Koran über die Sunna.“[26] Als der Imam Aḥmad b. Ḥanbal (gest. 241 n. H.) über die Aussage gefragt wurde, dass die Sunna über den Koran richte, sagte er: „Ich wage es nicht, es so auszudrücken, doch erläutert die Sunna den Koran und verdeutlicht das Buch.“[27]

Der Imam aš-Šāfiʿī (gest. 204 n. H.) sah in einigen Koranversen, dass die Sunna explizit erwähnt wird, denn es ist gleichzeitig vom Buch (al-kitāb) und der Weisheit (al-ḥikma) die Rede, wie etwa in:

„Allah hat den Gläubigen wirklich eine Wohltat erwiesen, als Er unter ihnen einen Gesandten von ihnen selbst geschickt hat, der ihnen Seine Zeichen verliest, und sie läutert und sie das Buch und die Weisheit lehrt, obgleich sie sich zuvor wahrlich in deutlichem Irrtum befanden.“[28]

Zu diesem Vers schreibt er:

Allah erwähnt das Buch, nämlich den Koran, und zudem die Weisheit. Ich hörte Leute des Wissens, mit deren Kenntnis über den Koran ich zufrieden bin, sagen: „Die (erwähnte) Weisheit ist die Sunna des Gesandten Allahs (ṣ), da der Koran eine Ermahnung ist, nach der die Weisheit unmittelbar folgt, und Allah hat den Geschöpfen Seine Ermahnung gewährt, indem Er sie das Buch und die Weisheit lehrte.“ Folglich ist es nicht zulässig, und Allah weiß es am besten, zu behaupten, die Weisheit wäre hier etwas anderes als die Sunna des Gesandten Allahs (ṣ). Dies liegt daran, dass sie (die Sunna) mit dem Koran zusammen erwähnt wird, Allah den Gehorsam gegenüber Seinem Gesandten zur Pflicht machte und den Menschen die Befolgung seiner Anweisungen vorschrieb. Somit ist es nicht erlaubt, zu behaupten, eine Aussage wäre verpflichtend, es sei denn, es handle sich dabei um eine Aussage aus dem Koran und der Sunna des Gesandten Allahs (ṣ).[29]

Der Konsens

Die gesamte islamische Umma, ab den Ṣaḥāba und den Tābiʿīn, den Imamen der Rechtsschulen und allen weiteren islamischen Gelehrten, vertritt die Meinung, dass die Sunna ein Beweis ist. Daher ist es verpflichtend, sie zu praktizieren, sich auf sie bei Rechtsstreitigkeiten zu berufen und ihrem Weg in jedem Lebensaspekt zu folgen. Kein großer sunnitischer Gelehrter lehnte es ab, die Sunna als Beweis zu verwenden oder sie zu praktizieren. Dies lehnt nur jemand ab, der vom Konsens der Gelehrten abweicht.[30]

Die rechtschaffenen frühen Gelehrten hielten sich stets an die Sunna. Des Weiteren forderten sie dazu auf, die Sunna zu praktizieren, und warnten diejenigen, die sich gegen die Sunna stellten. Sie betrachteten die Sunna als Ergänzung und Erklärung zum Koran. Außerdem verwendeten sie die Sunna als Beweis, wenn zu einer Sache im edlen Koran nichts zu finden war. Sie stützten sich nicht auf andere Quellen, wenn ein Beweis in der Sunna existierte. Die Imame der Rechtsschulen ließen, ohne zu zögern von ihrer eigenen Urteilsfindung ab, wenn sie erfuhren, dass ein Hadith des Propheten (ṣ) ihrer Meinung widersprach. In diesem Kontext ist von allen vier Imamen folgende Aussage bekannt: „Wenn der Hadith authentisch ist, dann werft meine Ansicht gegen die Wand.“[31]

Unter anderem erwähnen folgende Gelehrte explizit, dass unter den Gelehrten der Konsens besteht, dass die Sunna zu den Primärquellen gehört:

Imam aš-Šāfiʿī. Er schreibt: „Die Gesamtheit der Muslime ist der Meinung, dass derjenige, der von einer Sunna des Propheten (ṣ) erfährt, nicht diese Sunna aufgrund der Aussage eines anderen Menschen unterlassen darf.“[32]

Ebenso schreibt er:

„Ich habe niemals von jemandem, den die Menschen als wissend bezeichnen oder der sich selbst als wissend betrachtet, gehört, dass er behauptet hätte, Allah, der Erhabene, habe das Befolgen der Anweisungen des Propheten (ṣ) und die Annahme seines Schiedsspruchs nicht vorgeschrieben. Ich habe auch nicht gehört, dass Allah nicht vorgeschrieben hätte, Ihm und der Sunna seines Propheten (ṣ) zu folgen und sonst niemandem. Auch habe ich von keinem Wissenden vernommen, dass Allah uns nicht dazu verpflichtet hätte, die Überlieferungen des Propheten (ṣ) zu akzeptieren. Es existiert keine abweichende Ansicht dazu, dass es eine notwendige Pflicht ist, die Überlieferungen des Propheten (ṣ) zu akzeptieren.“[33]

Ibn Ḥazm. Er äußerte über den Vers „Und wenn ihr über etwas streitet, so bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Das ist das Beste und nimmt am ehesten einen guten Ausgang.“ (An-Nisāʾ: 59):

„Mit ,vor Allah und den Gesandten bringen’ sind die Zurückführung auf den Koran und die Überlieferungen über den Propheten (ṣ) gemeint. Denn die gesamte Umma ist der Meinung, dass dieser Vers an uns und an jeden weiteren gerichtet ist, dessen Seele erschaffen wurde und der irgendwann bis zum Tage der Auferstehung leben wird.“[34]

Ibn Taimiya. Er schreibt:

„Man sollte wissen, dass keiner der Imame, die die Umma allgemein akzeptiert, der Abweichung vom Propheten (ṣ) und einem Gebot aus seiner Sunna zustimmte. Vielmehr waren sie einhellig der Meinung, dass es eine Pflicht ist, dem Propheten (ṣ) zu folgen. Des Weiteren sind sie sich darüber einig, dass die Meinung jeder Person an- und ablehnbar ist, bis auf die des Propheten (ṣ).“[35]

Aš-Šawkānī schreibt:

„Die Quintessenz lautet, dass die Beweiskraft der reinen Sunna und ihre Selbstständigkeit in der islamischen Gesetzgebung eine religiöse Notwendigkeit ist. Niemand verstößt gegen diese Meinung, außer jemand, der nichts mit dem Islam zu schaffen hat.“[36]

Fazit

Dieser Artikel belegt mit exemplarischen Beweisen, dass die Sunna eine Primärquelle im Islam ist, und untermauert den immensen Stellenwert der prophetischen Sunna. Die Beweise in diesem Artikel stammen aus dem Koran, der Sunna selbst und dem Konsens der Gelehrten, der über mehrere Zitate belegt ist. Im Koran existieren zahlreiche Belege, von denen eine Auswahl in diesem Artikel erläutert wurde. Darüber hinaus ergibt sich die Beweiskraft der Sunna aus der Sunna selbst, da sie ein Aspekt der Offenbarung ist. Der Konsens dient dazu zu beweisen, dass frühe muslimische Gelehrte nur die Auffassung kannten, dass die Sunna ein integraler Bestandteil der islamischen Quellen ist. Ferner ergibt sich der Stellenwert aus den einzelnen Aussagen früher Gelehrter. Somit ist offensichtlich, dass die Sunna des Propheten (ṣ) zweifelsohne eine Hauptquelle des Islams ist, die nicht ignoriert werden kann.

 

 

 

[1] Ibn al-Qaiyim: Iʿlām al-muwaqqiʿīn ʿan rabb al-ʿālamīn, Bd. 1, S. 51.

[2] Ibn Kaṯīr: Tafsīr al-Qurʾān al-ʿaẓīm, Bd. 1, S. 521.

[3] Ibn al-Qayyim: Iʿlām al-Muwaqqiʿīn ʿan rabb al-ʿālamīn, Bd. 1, S. 48.

[4] Aš-Šāṭibī: al-Muwāfaqāt fī uṣūl aš-šarīʿa, Bd. 4, S. 14.

[5] Ibn Taimiya: Maǧmūʿ al-fatāwā, Bd. 12, S. 94.

[6] Tafsīr al-Qurʾān al-ʿaẓīm, Bd. 3, S. 308.

[7] Anreiz zur Belohnung von Allah, z. B. einen Platz im Paradies etc.

[8] Sure al-Ḥiǧr, Vers 15.

[9] Ein befreiter Sklave.

[10] Abū Dawūd: as-Sunan, Nr. 4605; At-Tirmiḏī: al-Ǧāmiʿ, Nr. 2663.

[11] At-Ṭaḥāwī: Šarḥ maʿānī al-āṯār, Bd. 4, S. 309.

[12] Sure an-Naḥl, Vers 44.

[13] Sure an-Naǧm, Vers 3 f.

[14] Abū Dawūd: as-Sunan, Nr. 4604; at-Tirmiḏī: al-Ǧāmiʿ, Nr. 2664.

[15] Gemeint ist, dass Allah ihm in Form der nicht wörtlichen Offenbarung (der Sunna) weitere Gebote eingab, die nicht im Koran stehen. Der Autor meint nicht, dass der Prophet (ṣ) Gebote frei erfinden durfte.

[16] Maʿālim as-Sunan, Bd. 4, S. 298.

[17] Es gibt Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten, ob der Prophet (ṣ) selbst Urteile ableitete. Die renommierte Ansicht lautet, dass er dies durchaus tat, jedoch durch die Offenbarung korrigiert wurde. Daher ist auch seine Urteilsfindung zumindest im Nachhinein offenbarungsbasiert.

[18] At-Tirmiḏī, Bd. 5, S. 38, Nr. 2664; al-Ḥākim: al-Mustadrak, Bd. 1, S.191, Nr. 371; al-Albānī stufte den Hadith in Ṣaḥīḥ sunan at-Tirmiḏī (Bd. 3, S. 64, Nr. 2664) als authentisch (ṣaḥīḥ) ein.

[19] Vgl. Zum Beispiel den Hadith von Ǧābir b. ʿAbdillāh, der überliefert, dass der Gesandte Allahs (ṣ) sagte: „Ich befürchte, dass manchen von euch ein Hadith von mir erreicht, während er auf seiner Liege liegt und sagt: ‚Lasst uns damit in Ruhe! Was wir im Buch Allahs finden, befolgen wir!‘“ Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: al-Kifāya, S. 42; Ibn ʿAbd al-Barr: Ğāmiʿ bayān al-ʿilm wa faḍlihi, Bd. 2, S. 189.

[20] Abū Dāwūd: as-Sunan, Ḥadīṯ 4607; at-Tirmiḏī: Al-Ǧāmiʿ, Ḥadīṯ 2676.

[21] Al-Buḫārī, Bd. 6, S. 2655, Nr. 6851.

[22] Muqātil ibn Sulaymān: Tafsīr, Bd. 2, S. 247; Tafsīr aṭ-Ṭabarī, Bd. 15, S. 112.

[23] Iʿlām al-muwaqqiʿīn, Bd. 2, S. 307 f.

[24] Al-Bayhaqī: Madḫal ad-Dalāʾil, Bd. 1, S. 25; al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: al-Kifāya, S. 48; Ibn ʿAbd al-Barr: Ğāmiʿ bayān al-ʿilm wa-faḍlihī, Bd. 2, S. 191.

[25] Ibn ʿAbd al-Barr: Ğāmiʿ bayān al-ʿilm wa-faḍlihī, B. 1, S. 191; al-Bayhaqī: al-Madḫal (siehe: Huǧǧiīyat as-Sunna, S. 331).

[26] Ad-Dārimī: as-Sunan, Nr. 593.

[27] Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: al-Kifāya, S. 47; Ibn ʿAbd al-Barr: Ğāmiʿ bayān al-ʿilm wa-faḍlihī, Bd. 2, S. 191 f.

[28] Āl ʿImrān: 164

[29] Vgl. aš-Šāfiʿī: ar-Risāla, S. 76-77.

[30] As-Sunna an-nabawīya wa kitābāt aʿdāʾ al-islām, Bd. 1, S. 481; as-Sunna an-nabawīya ḥuǧǧīyatan wa tadwīnan, S. 122.

[31] An-Nawawī: al-Maǧmūʿ, Bd. 1, S. 136; al-Qarāfī: aḏ-Ḏaḫīra, Bd. 1, S. 154; Ibn al-Qaīyim: Iʿlām al-muwaqqiʿīn, Bd. 4, S. 233; al-Buǧairamī: Tuḥfat al-ḥabīb ʿalā šarḥ al-Ḫaṭīb, Bd. 1, S. 77.

[32] Iʿlām al-muwaqqiʿīn, Bd. 1, S. 7.

[33] Al-Umm, Bd. 7, S. 273.

[34] Al-Iḥkām fī uṣūl al-aḥkām, Bd. 1, S. 94.

[35] Maǧmūʿ al-Fatāwā, Bd. 20, S. 232.

[36] Iršād al-fuḥūl ilā taḥqīq ʿilm al-uṣūl, S. 69.

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