Gibt es gute Neuerungen (bidah) im Islam?

Sep 19, 2023Artikel

Gibt es gute Neuerungen im Islam?[1]

Einleitung

In der islamischen Theologie ist die strikte Befolgung der Lehren des Propheten Muhammad ﷺ ein zentrales Element, das als Beweis für die Hingabe an Allah dient. Dieses Prinzip wird durch zahlreiche Hadithe untermauert, unter anderem von Hadithen, die die Einführung von Neuerungen (Bidʿah) in die Religion ausdrücklich verbieten. Beispielsweise besagt ein Hadith: „Wer in dieser Angelegenheit von uns etwas Neues einführt, das nicht dazu gehört, wird abgelehnt“[2]. Ein weiterer Hadith formuliert es noch drastischer: „Das Schlimmste sind die neu eingeführten Dinge; jede Neuerung ist eine Irreführung, und jede Irreführung führt ins Feuer“.[3]

Trotz der klaren Verurteilung von religiösen Neuerungen durch die primären Textquellen des Islams gibt es Muslime, die versuchen, ihre neu eingeführten Praktiken zu rechtfertigen. Sie argumentieren, dass nicht alle Formen der Neuerung zwangsläufig verboten sind und berufen sich dabei auf die Meinungen einiger Gelehrten. Zu den kontroversen Praktiken, die von dieser Gruppe befürwortet werden, gehören die Feier der Geburt des Propheten ﷺ (Mawlid) und die Zuweisung spezifischer Orte für bestimmte Arten der Anbetung, für die es keinen expliziten textlichen Beweis gibt.[4] 

Die Debatte um die Legitimität von Neuerungen (Bidʿah) in der islamischen Praxis wird häufig anhand zweier zentraler Argumentationslinien geführt: 

Einige Befürworter von Neuerungen berufen sich auf den Hadith: „Wer im Islam eine gute Praxis einführt, erhält dafür und für jeden, der sie danach ausführt, eine Belohnung…“[5]

Dieser Hadith wird als Argument verwendet, um die strenge Ablehnung von Neuerungen in anderen Hadithen zu relativieren. Die Argumentation lautet, dass dieser spezifische Hadith die Möglichkeit für die Einführung von „guten“ Neuerungen in der islamischen Praxis eröffnet.

Ein weiteres Argument stützt sich auf die Meinungen von Gelehrten, die eine differenzierte Sichtweise auf Neuerungen vertreten und diese in „gute“ und „schlechte“ Neuerungen kategorisieren.

Definitionen

Als Reaktion auf diese Argumente ist es wichtig, die sprachliche und theologische Bedeutung des Begriffs „Bidʿah“ im Kontext des Islams zu klären. Sprachlich bedeutet Bidʿa, etwas ohne vorheriges Beispiel zu tun.[6] Zum Beispiel sagt Allah im Koran: „Sag: Ich bin kein Neubeginn unter den Gesandten.” [Al-Ahqāf:9] Oder die Worte von ʿUmar b. al-Khattab: ”Was für eine gute bidʿah dies ist.” Oder die Worte von Imam aš-Šāfiʿī: “Es gibt zwei Arten von bidʿah: Die lobenswerte bidʿah und die verwerfliche bidʿah. (Jede bidʿah), die also mit der Sunna übereinstimmt, ist lobenswert und die, die nicht ist, ist verwerflich.”
Ibn Raǧab sagte: „Wenn es in den Aussagen unserer Vorfahren vorkommt, dass sie einige bidʿah loben, dann ist damit die bidʿah in ihrer sprachlichen Begriff gemeint und nicht im Fachbegriff…“[7]

In der islamischen Terminologie existieren zwei vorherrschende Definitionen: 

Die erste Definition beschränkt sich auf eine engere, sprachliche Interpretation des Begriffs und definiert „Bidʿah“ als einen neuartigen Ansatz in der Religion, der ähnlich wie die etablierten religiösen Praktiken zur Annäherung an Allah dient.[8]

Mit Religiösen Praktiken sind hier reine Anbetungen gemeint. Sie werden mit „rein“ charakterisiert, um zwei verschiedene Kategorien von Handlungen zu unterscheiden:[9]

  1. Reine Formen der Anbetung, die ausschließlich mit der Absicht der spirituellen Nähe zu Allah ausgeführt werden, wie beispielsweise Gebet und Fasten.
  2. Nicht-reine Formen der Anbetung, bei denen die Handlung selbst zwar erlaubt ist, aber durch die Absicht zur Annäherung und zum Gehorsam gegenüber Allah wird. Ein Beispiel hierfür wäre der Besuch von Verwandten oder Nachbarn als eine Form der der Anbetung, um eben die Belohnung zu erhalten.[10]

In diesem Kontext ist die religiöse Neuerung (Bidʿah) spezifischer als die sprachliche Neuerung und wird in der Regel als verwerflich betrachtet. Der Hadith „Jede Neuerung ist ein Irrtum“ bezieht sich explizit auf religiöse Neuerungen. Gelehrte wie Ibn Taymiyyah[11], Ibn Rajab[12] und Ibn Kathir[13] haben die Verwerflichkeit von Neuerungen in der Religion ausführlich erörtert. 

Was die Äußerungen einiger der rechtschaffenen Vorfahren und Gelehrten zur Billigung bestimmter Neuerungen betrifft, so ist zu beachten, dass diese sich lediglich auf sprachliche und nicht auf religiöse Neuerungen beziehen.[14] Ein überzeugendes Argument für diese Sichtweise ist die allgemeine Aussage des Propheten: „Jede Neuerung ist eine Bidʿah, und jede Bidʿah ist ein Irrtum, und jeder Irrtum führt ins Feuer.“ Diese Aussage stellt eine der stärksten Formen der Allgemeingültigkeit dar und unterstreicht die Notwendigkeit, die Einführung von Neuerungen in der islamischen Praxis sorgfältig zu prüfen bzw. abzulehnen.

Ibn Rajab sagte in diesem Zusammenhang: „Seine Aussage ﷺ: „Jede Neuerung ist eine Irreführung“ gehört zu den umfassenden Worten, von denen nichts ausgeschlossen ist, und es ist ein großes Grundprinzip der Religion.“[15]

Ein alternativer Ansatz zur Definition der religiösen Neuerung (Bidʿah) wird unter anderem von An-Nawawi vertreten, der erklärt, dass jede Neuerung in der Religion etwas ist, das zur Zeit des Propheten Muhammad nicht existierte[16].

In dieser Perspektive ist die religiöse Neuerung mit der sprachlichen Neuerung gleichzusetzen. Al-Izz ibn Abd al-Salam, ein prominenter Gelehrter dieses Ansatzes, klassifiziert Neuerungen in fünf Kategorien: obligatorisch, verboten, empfohlen, verpönt und erlaubt[17]. Andere Gelehrte, die diese Klassifikation unterstützen, sind unter anderem An-Nawawi[18], al-Ghazali[19], Ibn Hazm[20], Ibn al-Athir[21] und Abu Shama[22]

Es ist daher evident, dass die Diskrepanz in der Definition von Neuerung zwischen den beiden Ansätzen nicht in der Substanz, sondern lediglich in der Terminologie liegt. Es besteht ein Konsens unter den Gelehrten, dass die reine Anbetung an Allah ausschließlich durch das ermöglicht wird, was in der Scharia vorgeschrieben ist. Kein Gelehrter des zweiten Ansatzes hat eine Abweichung von diesem Prinzip befürwortet.[23]

Ibn Hajar al-Haytami, der auch die religiösen Neuerungen (Bidʿah) in fünf Kategorien klassifiziert, betont, dass die religiöse Neuerung per se eine Irreführung ist, wie vom Prophetenﷺ  angeführt. Er stellt klar, dass Gelehrte, die Neuerungen in “gut” und “nicht gut” unterteilen, sich lediglich auf die sprachliche Bedeutung des Begriffs beziehen. Er schrieb:

„Die religiöse Neuerung ist eine Irreführung, wie der Prophet ﷺ sagte. Und diejenigen Gelehrten, die sie in gut und nicht gut unterteilen, beziehen sich nur auf die sprachliche Neuerung.“[24]

Die Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Gruppen von Gelehrten ist somit terminologischer Natur. Was die erste Gruppe als sprachliche Neuerung bezeichnet, gilt für die zweite Gruppe als religiöse Neuerung und umgekehrt. Der Kern des Disputs liegt in der Frage, ob sprachliche Neuerungen als religiöse Neuerungen klassifiziert werden sollten. Die Vertreter der ersten Ansicht verneinen dies, wobei sie argumentieren, dass der Hadith „Wer im Islam eine gute Praxis einführt“ speziell für sprachliche Neuerungen gilt, während der Hadith „Jede Neuerung ist eine Irreführung“ sich auf religiöse Neuerungen bezieht.

Obwohl diese terminologische Differenz keinen Einfluss auf die normativen Urteile hat, wird die erste Ansicht als präferabel angesehen. Der Begriff “Bidʿah” ist primär ein religiöser Terminus und sollte nicht in seinem sprachlichen Kontext verwendet werden, insbesondere wenn er in der religiösen Diskussion eine spezifische Bedeutung erlangt hat. Diese Ansicht bewahrt zudem die Universalität des Hadiths „Jede Neuerung ist eine Irreführung“.

Folgt man jedoch der Unterteilung von Neuerungen in “gut” und “schlecht” so gehören folgende Neuerungen zu den guten Neuerungen:

1. Die Zusammenstellung des Mushafs: Die schriftliche Kompilierung des Korans nach dem Tod des Propheten war eine notwendige Maßnahme, um die Integrität des heiligen Textes zu bewahren. Diese Handlung widerspricht nicht dem Geist der Scharia und dient dem höheren Ziel, die Offenbarung für zukünftige Generationen zu bewahren.

2. Das Belegen der Moscheen mit Teppichen: Dies dient dem Komfort der Gläubigen und fördert die Konzentration im Gebet. Es ist keine Änderung der rituellen Praxis selbst und steht nicht im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Islams.

3. Die Strukturierung der verschiedenen islamischen Wissenschaften: Die systematische Kategorisierung und Strukturierung der islamischen Wissenschaften wie Fiqh, Hadith, Tafsir usw. dient der Erhaltung und Weitergabe des islamischen Wissens. Sie ist eine logische Weiterentwicklung, die den Bedürfnissen der Gemeinschaft entspricht.

4. Die Hinzufügung der Vokale und Satzzeichen im Mushaf oder seine Aufteilung in verschiedenen Abschnitten: Diese Neuerungen erleichtern die Rezitation und das Verständnis des Korans und dienen damit dem höheren Ziel der Erhaltung der Offenbarung.

5. Die Verwendung von Lautsprechern in den Moscheen: Die Technologie dient dazu, die Reichweite der Gebetsaufrufe und Predigten zu erweitern, was wiederum mehr Menschen ermöglicht, am gemeinschaftlichen Gebet teilzunehmen.

In all diesen Fällen handelt es sich um Entwicklungen, die nicht die Grundlagen des Glaubens oder die Anbetungen verändern. Sie sind Neuerungen im sprachlichen Sinne zu verstehen und eher als Anpassungen an veränderte Umstände oder als Maßnahmen zur Erleichterung der religiösen Praxis zu sehen. Daher könnten sie als “gute Neuerungen” betrachtet werden, die nicht der kritischen Kategorie der “religiösen Neuerungen” (Bid’ah) im negativen Sinne entsprechen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Divergenz unter den Gelehrten lediglich eine Frage der Terminologie ist. Beide Gruppen sind sich einig, dass es im Islam keine “gute Neuerung” im Sinne einer religiösen Neuerung gibt, die als Mittel zur Annäherung an Allah dient. Kein Gelehrter aus beiden Gruppen hat eine solche Neuerung als zulässig erachtet. Daher bleibt die Schlussfolgerung, dass die religiöse Neuerung, definiert als ein Versuch der Annäherung an Allah durch nichtbelegte Praktiken, von der islamischen Gelehrsamkeit einheitlich als unzulässig betrachtet wird.

 

 

 

 

 

[1] Es handelt sich hierbei um einen übersetzten und von uns überarbeiteten Artikel. Originalquelle: https://shorturl.at/hoJPQ

[2] Überliefert von al-Bukhari (2697) und Muslim (1718).

[3] Überliefert von Abu Dawood (4607), an-Nasa’i (1578), und Ibn Majah (45), authentifiziert von al-Albani in as-Sahihah (6/526, 2735).

[4] Siehe: “Das Konzept der Bidʿah (Neuerung im Glauben)” von Abdulilah al-Arfaj; der grundlegende Teil des Buches basiert darauf.

[5] Überliefert von Muslim (1017).

[6] Siehe den Artikel über Bidʿah in “Al-Ayn” (2/54), “Mu’jam Maqayis al-Lughah” (1/209), und “Al-Muhkam wal Muheet al-A’zam” (2/33).

[7] Ibn Raǧab al-Ḥanbalī: ǧāmʿ al-ʿulūm wa al-ḥikam, Bd. 1, S. 129.

[8] Al-I’tisam (Seite 28).

[9] Jami’ al-Ulum wal-Hikam (Seite 84).

[10] Tahreer Ma’na al-Bidʿah (171-172).

[11] Al-Istiqamah (1/42), Majmu’ al-Fatawa (4/107).

[12] Jami’ al-Ulum wal-Hikam (358-359).

[13] Tafsir Ibn Kathir (2/38).

[14] Siehe: “Jami’ al-Ulum wal-Hikam” (358-359).

[15] Jami’ al-Ulum wal-Hikam (Seite 358).

[16] Tahdhib al-Asma’ wal-Lughat (3/22).

[17] Qawa’id al-Ahkam (2/337).

[18] An-Nawawi’s Kommentar zu Sahih Muslim (6/393).

[19] Ihya’ Ulum ad-Din (3/6).

[20] Al-Ihkam (1/75).

[21] An-Nihayah fi Gharib al-Hadith wal-Athar (Seite 67).

[22] Al-Ba’ith ‘ala Inkar al-Bida’ wal-Hawadith (20-21).

[23] “Al-Mizan bayn as-Sunnah wal-Bidʿah” von Muhammad Daraz (Seite 46).

[24] Al-Fatawa al-Hadithiyah (Seite 200).

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