Die Hadithniederschrift im ersten islamischen Jahrhundert

by | Nov 22, 2020

Abstract

 

Dieser Artikel führt primär anhand des Werks Taqyīd al-ʿilm von dem bekannten schafitischen Hadithgelehrten Abū Bakr Aḥmad b. ʿAlī (gest. 473/1070), bekannt als al-Ḫaṭīb al-Baġdādī (Der Prediger von Bagdad), in die Niederschrift von Hadithen im ersten Jahrhundert der islamischen Zeitrechnung ein. Er erläutert zunächst die Hadithniederschrift zu Lebzeiten des Propheten (ṣ) und seine Aussagen über das Aufschreiben von Hadithen. Anschließend wird anhand einiger Beispiele erklärt, wie die Prophetengefährten und die Nachfolger (tābiʿūn) Hadithe niederschrieben und wie die schriftliche Lehrtradition im ersten Jahrhundert nach der Hidschra gepflegt wurde. Es ist gut belegt, dass die Hadithtradenten der ersten zwei Tradentengenerationen Hadithe niederschrieben und auch dazu aufforderten, allerdings waren ihre Aufzeichnungen nicht thematisch sortiert und dienten als Gedächtnisstütze. 

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Die Hadithniederschrift im ersten islamischen Jahrhundert

Einleitung

Unter Muslimen war und ist die Annahme verbreitet, dass Hadithe über einen Zeitraum von mehr als ein hundert Jahren nach dem Tod des Propheten (ṣ) hinweg lediglich durch das reine Auswendiglernen und gänzlich ohne Niederschriften überliefert worden sein sollen.

Diese Ansicht gewann an Popularität bis der irakische Hadithgelehrte al-Ḫaṭīb al-Baġdādī (gest. 473/1070) explizit eine Abhandlung über die Frage nach der Niederschrift verfasste. In seinem Buch Taqyīd al-ʿilm (Die Niederschrift des Wissens[1]) sammelte er alle ihm diesbezüglich zur Verfügung stehenden Überlieferungen.[2] Da dieses Werk zu den ältesten und umfassendsten Abhandlungen gehört, wurde es als Grundlage für diesen Beitrag herangezogen.

Begriffserklärungen

Um Missverständnisse über die Hadithniederschrift vorwegzunehmen, ist es wichtig einige Begriffe zu erklären, nämlich tadwīn und taṣnīf.

Tadwīn ist ein persisches Lehnwort, welches im Arabischen verwendet wird. Es bedeutet etwas zu verzeichnen und verstreute Informationen zusammenzuführen und es in einem Heft (Dīwān) oder einem Buch in gebundenen Blättern zu sammeln oder zu bündeln. In al-Qāmūs heißt es: „Tadwīn ist das Bündeln von Blättern“.[3] Im Werk Tāǧ al-ʿarūs wird angeführt: „Dawwana tadwīnan: ǧamaʿa, das heißt ‚sammeln‘“.[4]

Der Begriff taṣnīf wird präziser bzw. spezifischer verwendet als tadwīn.  Er bezeichnet das Ordnen des schriftlich Gesammelten in Kategorien und besondere Kapitel. In Tāǧ al-ʿarūs heißt es: „Ṣannafa, taṣnīfan bedeutet: Das Unterteilen in Kategorien und die Unterscheidung jeder Kategorie von der anderen. Az-Zamaḫšarī schreibt in al-Fāʾiq fī ġarīb al-ḥadīṯ: ‚dazu gehört das geordnete Verfassen (taṣnīf) von Büchern.‘“[5] 

Die Niederschrift der Hadithe zu Lebzeiten des Propheten (ṣ)

Es wird überliefert, dass Ibn Šihāb az-Zuhrī (gest. 124-125/741) der erste sei, der das überlieferte Wissen bzw. Hadithe gezielt und systematisch aufzeichnete. Die Gelehrten vor al-Ḫaṭīb überlieferten diese Aussagen in einer Art und Weise, die nahelegt, Ibn Šihāb az-Zuhrī sei tatsächlich der erste gewesen, der überhaupt Hadithe niederschrieb, und dass erst nach ihm Gelehrte Hadithe in Bücher thematisch angeordnet hätten.

Diese Ansicht unterstützen auch Autoren umfassender Werke wie z. B. über Abū Ṭālib al-Makkī (gest. 386/998), der Imam aḏ-Ḏahabī (gest. 748/1348), der Ḥāfiẓ Ibn Ḥaǧar (gest. 852/1449), al-Maqrīzī (gest. 845/1442) und Siddīq Ḥasan Ḫān (gest. 1307/1890).[6] Sie bestätigen diese Auffassung, auch wenn sie erwähnen, dass die Generationen nach den Prophetengefährten (ṣaḥāba) und ihren Nachfolgern (tābiʿūn) das Wissen aus authentischen und ungeordneten Schriften überlieferten, die im Zeitalter der Prophetengefährten und ihrer Nachfolger verfasst wurden. Dies bedeutet de facto, dass Gelehrte bereits vor dem Imam az-Zuhrī, der zur jüngeren Generation der Schüler der Prophetengefährten zählt, Hadithe aufschrieben. Von daher ist auf den Unterschied zwischen den beiden Begriffen ‚tadwīn‘ und ‚kitaba‘ (bloßes niederschreiben) hinzuweisen. Ibn Šihāb az-Zuhrī mag der erste gewesen sein, der Hadithe organisierter sammelte, jedoch war er nicht der erste, der Hadithe niederschrieb.

So machte es sich al-Ḫaṭīb zur Aufgabe, zu beweisen, dass bereits zu Lebzeiten des Propheten (ṣ) und auch im Zeitalter der Prophetengefährten und ihrer Nachfolger mehrere Personen Hadithe niederschrieben. In der Einleitung seines Buches schreibt er:

„Es wurde über den Propheten (ṣ) überliefert, dass er sagte: ‚Schreibt von mir nichts auf! Und wer von mir etwas anderes als den Koran aufgeschrieben hat, soll es löschen.‘ So verstanden einige frühe Gelehrten darunter ein offensichtliches Verbot, wohingegen andere Gelehrten diesen Hadith nicht als ein Verbot auswerteten und somit die Niederschrift des Wissens erlaubten.“[7]

Folglich beschloss er die historische Entwicklung der Hadithniederschrift zu erforschen. Er sammelte jegliche Überlieferungen und Aussagen über dieses Thema und erarbeitete sich somit eine umfassende Übersicht diesbezüglich. Al-Ḫaṭīb stellte fest, dass die Überlieferungen über die Hadithniederschrift in zwei gegensätzliche Kategorien eingeteilt werden können. Einige Überlieferungen deuten darauf hin, dass die Niederschrift von Hadithen erlaubt und empfohlen ist, wohingegen andere die Hadithniederschrift verbieten. Demgemäß strukturierte er sein Buch und erwähnte jene Texte in separaten Kapiteln.

Verbot vs. Erlaubnis der Hadithniederschrift

Überlieferungen, welche Hadithniederschrift verbieten

Die Überlieferungen und Aussagen über das Verbot der Niederschrift der Hadithe erwähnt al-Ḫaṭīb im ersten Kapitel. Dort listet er zunächst vier Hadithe mit unterschiedlichen Überlieferungsketten auf, die auf den Propheten (ṣ) zurückgeführt werden und das Verbot der Niederschrift implizieren. Trotz der insgesamt 18 Überlieferungswege dieser vier Hadithe, erfüllt nur der Hadith von Abū Saʿīd al-Ḫudrī (r) die Kriterien der Authentizität:

„Schreibt von mir nichts auf! Und wer von mir etwas anderes als den Koran aufgeschrieben hat, soll es wegwischen.“[8]

Während der Imam Muslim diesen Hadith als eine marfūʿ-Überlieferung[9] überliefert, identifizierten al-Buḫārī und einige andere Hadithgelehrte in diesem Hadith eine verdeckte Schwäche (ʿilla). Sie führten den Inhalt auf Abū Saʿīd zurück (mawqūf) und nicht auf den Propheten (ṣ) selbst.

Anschließend listet al-Ḫaṭīb sechs Überlieferungen und Aussagen der Prophetengefährten und 18 ihrer Nachfolger über die Unerwünschtheit und das Verbot der Hadithniederschrift auf. Einige davon sind authentisch, andere wiederum schwach.

Bis dahin erwähnt al-Ḫaṭīb nur Überlieferungen, die allgemein auf ein Verbot oder Unerwünschtheit der Hadithniederschrift deuten. Im nächsten Abschnitt erwähnt er Überlieferungen der Prophetengefährten, die den Grund für die Unerwünschtheit der Niederschrift von Texten konstatieren, die nicht zum Koran gehören. Nachdem al-Ḫaṭīb diesbezüglich 20 Überlieferungen aufzählt, schlussfolgert er:

„So ist bewiesen, dass die Niederschrift in der Anfangszeit lediglich deshalb unerwünscht war, damit niemand das Buch Allahs – des Erhabenen – mit etwas anderem verwechselt oder sich niemand mit etwas anderem als dem Koran beschäftigt. In der Anfangszeit des Islams wurde das Niederschreiben des Wissens verboten, da es zu jener Zeit wenig Wissende und Personen gab, die zwischen der koranischen Offenbarung und anderen Texten unterscheiden konnten, denn die meisten Beduinen waren selbst in der Religion unbelehrt und wohnten meist auch nicht den Unterrichten der Gelehrten regelmäßig bei. Demzufolge war nicht sichergestellt, dass sie die Blätter, die sie vorfanden, nicht dem Koran zuschreiben könnten, weil sie dachten, sie gehörten zu den Worten des Allerbarmers.“[10]

Weiterhin schreibt er:

„Die Menschen wurden angewiesen, die Sunna im Gedächtnis zu bewahren, da die Überlieferungskette kurz und die zeitliche Entfernung gering war. Zudem bestand das Verbot, sich auf das Geschriebene zu verlassen, da es die Aufnahmefähigkeit des Gedächtnisses beeinträchtigt, ja es beinahe gänzlich beeinträchtigt. Wenn es keine Bücher gibt, wird das Gedächtnis gestärkt, das den Menschen beständig begleitet. Deshalb sagte Sufyān aṯ-Ṯawrī: ‚Welch schlimmer Aufbewahrungsort sind doch die Blätter für das Wissen!‘ Allerdings schrieb selbst Sufyān alles nieder. Beachtenswert ist, dass Sufyān es zwar tadelte, sich auf das Geschriebene zu verlassen, und zum Auswendiglernen aufforderte und dennoch alles aufschrieb, um sich vergewissern zu können. Mehrere unserer frühen Gelehrten lernten die Hadithe auswendig, indem sie diese niederschrieben und aus diesem so entstandenen Skript lernten. Sobald sie es präzise auswendig lernten, löschten sie das Geschriebene aus Angst davor, dass Herz könne sich darauf verlassen, die Merkfähigkeit könnte sich dadurch verringern und man könnte das Auswendiggelernte vernachlässigen.“[11] 

In diesem Zusammenhang wird über ʿUrwa b. az-Zubair (gest. 94/713) berichtet, dass er Hadithe niederschrieb und sie später vernichtete. Als er alt wurde und seine Merkfähigkeit nachließ, bereute er dies sehr und sagte:

„Ich habe Hadithe niedergeschrieben und sie wieder weggewischt. Hätte ich es doch nicht getan, auch wenn es mein Eigentum und Kinder gekostet hätte!“[12]

Nicht nur aus Angst vor einer negativen Beeinträchtigung der Merkfähigkeit löschten einige ihre Skripte, sondern auch weil sie nicht genug Blätter zum Schreiben hatten. Sie waren also gezwungen auf Tafeln zu schreiben und das Geschriebene stets auswendig zu lernen, um es für neue Hadithe löschen zu können. Andere Gelehrte hatten Angst, dass ihre Skripte nach ihrem Tod an falschen Händen und unkompetenten Menschen gelangen könnten und löschten somit ihre Handschriften oder begruben sie. Nichtdestotrotz sind zahlreiche Niederschriften erhalten worden und gelangten in die Hände der folgenden Generationen.

Überlieferungen, welche die Hadithniederschrift erlauben

Nachdem al-Ḫaṭīb die Überlieferungen bezüglich des Verbots oder Unerwünschtheit der Hadithniederschrift auflistet und analysiert, erwähnt er im Gegensatz dazu Berichte und Aussagen der Prophetengefährten und ihrer Nachfolger, die die Niederschrift der Überlieferungen erlaubten und dazu aufriefen. So listet er zunächst mehrere Überlieferungen über den Propheten (ṣ) auf, welche auf die Erlaubnis deuten. Ein Teil davon ist authentisch, ein anderer schwach belegt. Zu den aufgeführten authentischen Überlieferungen gehören Folgende:

  1. Abū Hurayra (r) überliefert:

„Keiner der Prophetengefährten kannte mehr Hadithe als ich, außer das, was sich bei ʿAbdullāh b. ʿAmr befand, denn er schrieb, und ich tat dies nicht.“[13]

  1. Abū Hurayra (r) überliefert auch:

„Der Gesandte Allahs (ṣ) hielt am Tage der Eroberung von Mekka eine Predigt, […] Ein Mann aus dem Jemen namens Abū Šāh stand auf und sagte: ‚Schreibt (die Predigt) für mich auf.‘ Der Gesandte Allahs (ṣ) sagte: ‚Schreibt es für Abū Šāh auf.“[14]

  1. Ibn ʿAbbās (r) überliefert, dass der Prophet (ṣ), als er im Sterben lag, sagte:

„Bringt mir ein Buch, damit ich euch etwas aufschreibe (diktiere), damit ihr nicht später vom Weg abkommt.“[15]

  1. ʿAbdullāh b. ʿAmr b. al-ʿĀṣ (r) überliefert:

„Ich schrieb alles auf, was ich vom Gesandten Allahs (ṣ) hörte, bis man mich danach befragte. Der Gesandte Allahs (ṣ) sagte daraufhin: ‚Schreibe auf! Denn bei Dem in Dessen Hand meine Seele liegt, aus mir kommt nichts als die Wahrheit.“‘[16]

Anschließend führt al-Ḫaṭīb einige Überlieferungen über die Prophetengefährten an, von denen überliefert ist, dass sie das Wissen aufschrieben oder aufforderten, es niederzuschreiben. Viele dieser Überlieferungen sind authentisch. Einige stehen in den ṣaḥīḥ-Werken, wohingegen andere in den sunnan-Werken zu finden sind. Al-Ḫaṭīb kommentiert die zitierten Überlieferungen im Anschluss und weist auf die von ʾAbū Saʿīd al-Ḫudrī überlieferten Aussage:

„Wir schrieben nichts außer den Koran und den tašahhud auf.“

Dies kommentiert er wie folgt:

„Abū Saʿīd al-Ḫudrī ist derjenige, von dem überliefert ist, dass der Gesandte Allahs (ṣ) sagte: ‚Schreibt von mir nichts bis auf den Koran auf, und wer von mir etwas anderes als den Koran niedergeschrieben hat, soll es löschen!‘ Trotz dieser Überlieferung berichtet er, dass sie den Koran und den tašahhud aufschrieben. Dies ist ein Beweis dafür, dass das Verbot, neben dem Koran andere Texte aufzuschreiben nur so zu verstehen ist, wie wir es bereits erklärt haben, nämlich damit niemand das Buch Allahs – des Erhabenen – mit etwas anderem verwechselt und sich niemand mit etwas anderem als dem Koran beschäftigt. Als aber diese Gefahr nicht mehr gegeben war, bestand Bedarf in der Niederschrift des Wissens, ohne dass es als unerwünscht galt, so wie die Niederschrift des tašahhud seitens der Prophetengefährten nicht als unerwünscht galt. Es besteht kein Unterschied zwischen dem tašahhud und anderen Wissensbereichen, da es sich bei ihnen nicht um den Koran handelt. Die Niederschrift des Wissens durch die Prophetengefährten und die Aufforderung zur Niederschrift erfolgte lediglich als Vorsichtsmaßnahme, so wie auch die Unerwünschtheit der Niederschrift eine Vorsichtsmaßnahme war; und Allah weiß es am besten.[17]

So listet al-Ḫaṭīb 62 Überlieferungen der Nachfolger (tābiʿūn) auf, die das schriftliche Festhalten von Hadithen und Wissen allgemein thematisieren.[18]

Zwischenfazit von al-Ḫaṭībs Ausführungen

Zusammenfassend lassen sich folgende Ergebnisse aus al-Ḫaṭībs Werk entnehmen:

  1. Kein Hadith über das Verbot der Niederschrift von Hadithen ist authentisch, bis auf den bei Muslim überlieferten Hadith von Abū Saʿīd al-Ḫudrī. Allerdings sind sich al-Buḫarī und Muslim nicht einig, ob der Hadith auf den Propheten (ṣ) oder auf den Prophetengefährten zurückzuführen ist. Nichtdestotrotz wurde dieses Verbot relativiert und so verstanden, dass dies in den Anfängen der Offenbarung gewesen ist, um eine Verwechselung zwischen den koranischen Versen und den Aussagen des Propheten (ṣ) zu verhindern. Andere meinten, dass mit dem Verbot gemeint sei, Koranverse und Hadithe auf der gleichen Stelle zu schreiben. [19]
  2. Das schlussendlich geltende Urteil zu Lebzeiten des Propheten (ṣ) über die Niederschrift von Hadithen war, dass die Hadithniederschrift erlaubt ist. Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī führt diesbezüglich eine Vielzahl an Beweisen an. Dies deutet darauf hin, dass das Verbot abrogiert wurde.[20]
  3. Einige Prophetengefährten und Nachfolger enthielten sich des Aufschreibens nicht aufgrund des überlieferten Verbots im Hadith von Abū Saʿīd al-Ḫudrī, sondern aufgrund anderer Motive. Diese waren beispielsweise: Die Angst davor, die Menschen könnten sich zu sehr diesen Schriften hingeben und somit den Koran vernachlässigen. Diesbezüglich erwähnt al-Ḫaṭīb mehrere Aussagen früherer Gelehrten, die diesen Grund nennen. Zu den Gründen gehört ebenfalls das Fördern der Merkfähigkeit, da das Vertrauen auf das Geschriebene eben jene schwächt. Deshalb schrieben einige von ihnen Hadithe zwar auf, wischten es jedoch nach dem Auswendiglernen aus. Auch wurde das Geschriebene oft weggewischt, weil es wenig Schreibmaterial zu diesen Zeiten gab und das vorhandene Material immer für die Niederschrift von neuen Informationen verwendet wurde.[21]

Muḥammad ʿAǧāǧ al-Ḫaṭīb sieht die Erklärung, dass es wenig Schreibmaterial gab und deswegen Hadithe zur Zeit des Propheten (ṣ) weniger geschrieben wurden als fragwürdig, weil durch die Überlieferungen bekannt sei, dass es um die 40 Prophetengefährten, die jedes einzelne Wort und Vers des Korans niederschrieben. Darüber hinaus wurden Briefe an dem verschiedenen Oberhaupte gesendet. So schlussfolgert er, dass wenn sie von Anfang an auch die Hadithe niederscheiben wollten, so hätten sie die Möglichkeit dazu gehabt und getan.[22]

Die Hadithniederschrift durch die Prophetengefährten

Neben der mündlichen Überlieferung waren die Verschriftlichungen der Prophetengefährten die Grundlage für die spätere institutionell eingeleitete Hadithniederschrift zu Zeiten von ʿUmar b. ʿAbdulʿazīz (gest. 101/720). Um ihre Bemühungen zu veranschaulichen, sollen in der Folge einige Aspekte dafür angeführt werden:

Das Auffordern der eigenen Schüler zum schriftlichen Festhalten und Auswendiglernen

Anas b. Mālik (r) forderte seine Söhne zur Niederschrift der Überlieferungen auf. So sagte er: „O meine Söhne, haltet das Wissen fest, indem ihr es aufschreibt!“[23] Al-Ḫaṭīb überliefert über zahlreiche Schüler des Prophetengefährten ʿAbdullāh b. ʿAbbās, dass dieser sagte: „Bewahrt das Wissen durch das Schreiben! Die Schrift ist das Beste, womit das Wissen je bewahrt wurde.“[24] Er überliefert ebenfalls von ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb: „Bewahrt das Wissen durch die Schrift!“[25]

ʿAlī b. Abī Ṭālib (r) sagte: „Wer kauft von mir Wissen für einen Dirham (Silbertaler) ab?“ Abū Ḫayṯama sagte: „Er wollte damit sagen: Wer kauft sich ein Blatt für einen Dirham, um darauf Wissen zu notieren?“[26]

Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī schreibt:

„Viele frühe Gelehrte behalfen sich mit der Niederschrift von Hadithen, um sie im Gedächtnis zu behalten. Sie lernten das Geschriebene. Sobald sie die Hadithe einwandfrei auswendig lernten, wischten sie das Geschriebene aus Angst, sich darauf zu verlassen und sich das auswendig Gelernte schlechter zu merken und es zu vernachlässigen.“[27]

Die Hadithniederschrift für andere Prophetengefährten

Eine Form der Bewahrung und Niederschrift der Hadithe war das Schreiben für andere zeitgenössische Gefährten. Hierzu liegen untere anderem folgende Beispiele einiger Prophetengefährten vor:

  • Usayd b. Ḥuḍayr al-ʾAnṣārī schrieb einige Hadithe des Propheten (ṣ) und Rechtsprüche von ʾAbū Bakr, ʿUmar und ʿUṯmān auf und schickte dieses Schriftstück Marwān b. al-Ḥakam zu.[28] 
  • Ǧābir b. Samura schrieb einige Hadithe des Propheten (ṣ) auf und sandte diese zu ʿĀmir b. Saʿd b. Abī Waqqāṣ, da er ihn darum bat.[29]
  • Zayd b. ʾArqam schrieb einige Hadithe des Propheten (ṣ) auf und sandte diese zu Anas b. Mālik.[30]
  • Über das Erbe des Großvaters verfasste Zayd b. Ṯābit ein Schreiben an ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb, um das er ihn gebeten hatte.[31]
  • Samura b. Ǧundub sammelte die Hadithe des Propheten (ṣ), die er kannte und schickte diese Notizen seinem Sohn Sulaymān. Der Imam Muḥammad b. Sīrīn lobte dieses Schreiben mit den Worten: „Im Schreiben von Samura an seinen Sohn liegt viel Wissen.“[32]
  • ʿAbdullāh b. Abī ʾAwfā schrieb Hadithe des Gesandten Allahs (ṣ) an ʿUmar b. ʿUbaydullāh.[33]

Die Weitergabe der Hadithniederschriften

Viele Schriftstücke waren die Grundlage für die Hadithsammlungen (ǧawāmiʿ, masānīd, sunan) und anderen Werke aus dem zweiten und dritten Jahrhundert. Ibn Raǧab al-Ḥanbalī (gest. 795/1393) schreibt in diesem Zusammenhang:

Diejenigen, die in der Periode der Prophetengefährten und ihrer Nachfolger das Schreiben pflegten, taten dies nicht geordnet und thematisch sortiert. Sie schrieben lediglich Hadithe auf, um sie auswendig zu lernen und zu wiederholen. In der folgenden Epoche der Nachfolger der Nachfolger (atbāʿ at-tābiʿīn) wurden thematisch angelegte Werke verfasst. Einige Gelehrte sammelten die Worte des Propheten (ṣ), während andere die Aussagen der Prophetengefährten zusammentrug. ʿAbdurrazzāq aṣ-Ṣanʿānī sagte: ‚Ibn Ǧurayǧ war der Erste, der strukturierte Werke verfasste. Auch al-ʾAwzāʿī verfasste bereits seine Bücher thematisch geordnet, als er Yaḥyā b. Kaṯīr traf.‘“[34]    

Diese Art von schriftlichen Sammlungen bezeichneten die Gelehrten jener Zeit aufgrund ihres geringen Umfanges als ṣuḥuf (Sg. ṣaḥīfa, Schriften). Zu diesen gehören beispielsweise:

  • Die ṣaḥīfa von Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r). Sie enthält die Zakāt-Pflichtabgaben. Al-Ḫaṭīb überliefert mit seiner Überlieferungskette bis Anas b. Mālik (r), „dass ihn ʾAbū Bakr aṣ-Ṣiddīq als Zakāt-Eintreiber entsandte und für ihn ein Schreiben verfasste, das die Pflichtabgaben der Zakāt beinhaltete und das Siegel des Gesandten Allahs (ṣ) trug. In ihm steht geschrieben: […] Dies sind die Pflichtabgaben der Zakāt, die der Gesandte Allahs (ṣ) den Muslimen vorschrieb […].“ Dann nannte er den Hadith in voller Länge.[35]
  • Die ṣaḥīfa von ʿAlī b. Abī Ṭālib. Al-Ḫaṭīb (r). Ibn ʿAbdulbarr belegt anhand zahlreicher Überlieferungswege, dass ʿAlī b. Abī Ṭālib den Menschen eine Predigt hielt, in der er sagte: „Wer behauptet, bei uns befände sich etwas, was wir außer dem Koran und dieser ṣaḥīfa lesen, der lügt.“ Sein Überlieferer sagte: „Die ṣaḥīfa war an seinem Schwert befestigt. In ihr befand sich die Anzahl der abzugebenden Kamele für das Wergeld, etwas über Vergehen und die Worte des Propheten (ṣ): ‚Medina ist von ʿĪr bis Ṯawr ein heiliger Ort. Wer in ihr eine große Sünde (Verbrechen) begeht oder einem Aufwiegler (Verbrecher) Zuflucht gewährt, auf dem lastet der Fluch Allahs, der Engel und der Menschen allesamt […].‘“[36]
  • Die ṣaḥīfa von Abdullah b. ʿAmr b. al-ʿĀṣ, bekannt unter dem Namen aṣ-Ṣādiqa ‚die Wahrhaftige‘. Muǧāhid sagte: „Als ich einst Abdullah b. ʿAmr aufsuchte, ergriff ich ein Schriftstück (ṣaḥīfa) unter seinem Schlafplatz, doch er erlaubte es mir nicht, es zu betrachten. Ich erwiderte: ‚Nie hast du mir jemals etwas ausgeschlagen.‘ Da entgegnete er: ‚Das ist aṣ-Ṣādiqa! Das ist das, was ich direkt vom Gesandten Allahs (ṣ) ohne Zwischenmann gehört habe.‘“[37]

All diese drei Schriftstücke wurden zu Lebzeiten des Propheten (ṣ) verfasst. Es existierten noch viele weitere ṣuḥuf, die ebenso verfasst wurden, als der Prophet (ṣ) noch lebte.

  • Die ṣaḥīfa von Abdullāh b. ʾAbī Awfā. Imam al-Buḫarī erwähnt sie in seinem Ṣaḥīḥ-Werk im Buch des ǧihād im Kapitel Standhaftigkeit im Kampf.[38]
  • Die ṣaḥīfa von Abū Mūsā al-ʾAšʿārī.[39]
  • Die ṣaḥīfa von Ǧābir b. ʿAbdillāh.[40]
  • Aṣ-Ṣaḥīfa aṣ-ṣaḥīḥa, die Hammām von Abū Hurayra überliefert. In ihm befinden sich seine Hadithe.

Die Hadithniederschrift in der Folgegeneration der Prophetengefährten (tābiʿūn)

Die Folgegeneration erlernte die Sunna und die Religion in ihrer Gänze direkt von den Prophetengefährten. Ihre Generation galt nach der ersten Generation folglich als die beste und wissendste. Die Folgegeneration widmete sich dem Dienste der Sunna, indem sie sie auswendiglernten und schriftlich festhielten.

Al-Ḫaṭīb überliefert über zahlreiche Überlieferungswege, dass ʿĀmir aš-Šaʿbī (gest. 100/723) sagte: „Wenn du etwas hörst, dann schreibe es auf, selbst wenn du es an die Wand schreiben solltest. Das ist besser für dich, als es in einer ṣaḥīfa stehen zu haben, denn du wirst es eines Tages benötigen.“[41]

Al-Ḥasan al-Baṣrī (gest. 110/728) sagte: „Nie wurde das Wissen durch etwas Besseres bewahrt als durch die Schrift. Wir schreiben es ja nur auf, um uns gegenseitig an das Gelernte zu erinnern.“[42]

Saʿīd b. Ǧubayr (gest. 95/714) sagte: War ich bei Ibn ʿAbbās, beschrieb ich meine ṣaḥīfa, bis sie voll war. Anschließend schrieb ich auf die Sohlen meiner Sandale und letztendlich auf meine Handfläche.“[43]

Ṣāliḥ b. Kaysān (gest. 140/723) sagte: „Im Streben nach Wissen kamen ich und az-Zuhrī zusammen. Wir sagten: ‚Lass uns die Sunna aufschreiben!‘ Und so schrieben wir auf, was vom Propheten (ṣ) überliefert wurde. Daraufhin sagte er: ‚Lass uns aufschreiben, was von den Prophetengefährten überliefert ist, denn es gehört gewiss zur Sunna!‘ Ich entgegnete: ‚Lass es uns nicht aufschreiben, denn es ist keine Sunna!‘ So schrieb er es auf und ich nicht. Und so war er erfolgreich und ich nicht.“[44]

So entstanden in diesem Zeitalter viele Sammlungen. Der zeitgenössische Hadithgelehrte Muṣtafā al-ʾAʿẓamī (gest. 2017) nannte in seinem Buch Dirāsāt fī al-ḥadīṯ an-nabawī eine große Anzahl von ṣuḥuf. Im Folgenden sind nur einige dieser ṣuḥuf aufgelistet:

  • Die ṣaḥīfa von Saʿīd b. Ǧubayr, dem Schüler von Ibn ʿAbbās.[45]
  • Die ṣaḥīfa von Bašīr b. Nuhayk. Er schrieb sie von ʾAbū Hurayra und anderen auf.[46]
  • Die ṣaḥīfa von Muǧāhid b. Ǧabr, dem Schüler von Ibn ʿAbbās. ʾAbū Yaḥyā al-Kunāsī sagte: „Ich pflegte mich mit Muǧāhid zu seinem Zimmer zu begeben. Dort brachte er seine Bücher hervor und ich schrieb aus ihnen heraus.“[47]
  • Die ṣaḥīfa von ʾAbū az-Zubayr al-Makkī, dem Schüler von Ǧābir b. ʿAbdullāh. Er überliefert ein Exemplar von ihm und auch von anderen.[48]
  • Die ṣaḥīfa von Zayd b. ʾAbī ʾUnaysa.[49]
  • Die ṣaḥīfa von ʾAbū Qilāba, der sie, als er im Sterben lag, ʾAyyūb as-Siḫtiyānī anvertraute.[50] 
  • Die ṣaḥīfa von ʾAyyūb as-Siḫtiyānī.[51]
  • Die ṣaḥīfa von Hišām b. ʿUrwa b. az-Zubayr.[52]

Es gibt außerdem noch viele weitere ṣuḥuf, die auf die Folgegeneration zurückgehen und die nach den ṣuḥuf der Prophetengefährten als zweite Grundlage der Werke gelten, die im zweiten und dritten Jahrhundert systematisch verfasst wurden.

Die Rolle von ʿUmar b. ʿAbdulʿazīz und Ibn Šihāb az-Zuhrī in der Hadithniederschrift

Der Imam al-Buḫārī erwähnt, dass ʿAbdullah b. Dīnār sagte:

„ʿUmar b. ʿAbdulazīz schrieb an ʾAbū Bakr b. Ḥazm: ‚Schaue nach den Hadithen des Gesandten Allahs (ṣ) und schreibe sie auf, denn ich fürchte um die Lehrzirkel und das Aussterben der Gelehrten! Akzeptiere nur die Hadithe des Propheten (ṣ), damit das Wissen verbreitet wird! Und setzte dich unter die Leute, damit der Unwissende lernt. Nichts kann das Wissen vernichten, solange es nicht verborgen wird!‘“ [53]

Ibn Šihāb az-Zuhrī sagte:

„ʿUmar b. ʿAbdulazīz trug uns auf, die Sunna zu sammeln, und so schrieben wir sie Heft für Heft nieder. Daraufhin schickte er jedem Land, über den er herrschte, jeweils ein Heft.“[54]

Ad-Dārimī (gest. 255/868) überliefert, dass ʿUmar b. ʿAbdulazīz an die Bewohner von Medina folgendes schrieb: „Schaut nach den Hadithen des Gesandten Allahs (ṣ) und schreibt sie auf, denn ich fürchte um die Lernzirkel und das Aussterben der Gelehrten!“[55]

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass mit der Aussage, welche von Ibn ʿAbdulbarr überliefert, nämlich dass der Imam Mālik sagte: „Der erste, der das Wissen niederschrieb, war Ibn Šihāb az-Zuhrī.“ die umfassende und systematische Niederschrift gemeint ist, wo auch andere Schriftstücke eingesammelt und abgeschrieben wurden. Man könne dies auch als die ‚offizielle Niederschrift‘ bezeichnen. Es ist ersichtlich, dass die Niederschrift bereits im Zeitalter des Gesandten (ṣ) und auch im Zeitalter der Prophetengefährten und ihrer Nachfolger stattfand, jedoch nicht in dem Ausmaß, wie es danach der Fall war.

Im nächsten Beitrag wird die Hadithniederschrift im zweiten islamischen Jahrhundert abgehandelt.

 

 

[1] Die frühen Gelehrten bezeichneten die Überlieferungen als Wissen, da es eine Gewohnheit war, jegliche Wissensinhalte in Form von Überlieferungen weiterzugeben. Somit sind mit Wissen hier an erster Stelle die Überlieferungen des Propheten Muhammed (ṣ), dann die Überlieferungen der Gefährten und ihrer Nachfolger gemeint. Dies wird auch im Inhalt des Werks von al-Ḫaṭīb ersichtlich. 

[2] Gemäß der Rezension von Abū Abdullah ad-Dāni (al-Maktaba al-ʿaṣriya, 2005, Beirut) sind es insgesamt 311 Überlieferungen.

[3] Fayrūz-Ābādī: Al-Qamūs al-muī, Bd. 4, S. 226; Ibn al-Manẓūr: Lisā al-ʿarab, Bd. 4, S. 451.

[4] Az-Zabīdī: Tāǧ al-ʿarūs, Bd. 9, S. 204.

[5] Ibid., Bd. 6, S. 168.

[6] Vgl. Muhammad Maṭar az-Zahrānī: Tadwīn as-sunna, S. 61.

[7] Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 29.

[8] Imam Muslim: aṣ-Ṣaḥīḥ, Nr. 72.

[9] Das bedeutet, dass er die Aussage auf den Propheten (ṣ) zurückführt. Die widersprüchliche Zuschreibung einer Überlieferung hat laut einigen Hadithgelehrten folgen auf die Authentizität. Dies, weil es nicht dasselbe ist, wenn der Prophet (ṣ) eine Aussage getätigt hat oder wenn einer seiner Gefährten seine Ansicht kundgibt. Erstere ist eine huǧǧa und dient als Beweis im Islam. Letztere kann laut einigen Gelehrten nur in wenigen Fällen als Beweis gelten, da es eine Ansicht eines Gefährten darstellt.  

[10] Vgl. al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 57.

[11] Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 58.

[12] Ibid., S. 60.

[13] Al-Buḫārī: aṣ-Ṣaḥīḥ, Nr. 112, 2434, 6880.

[14] Al-Buḫārī: aṣ-Ṣaḥīḥ, Nr. 112; Muslim: aṣ-Ṣaḥīḥ, Nr. 1355.

[15] Ibid.

[16] Aḥmad b. Ḥanbal: Musnad, Bd. 2, S. 163; Ad-Dārimī: as-Sunan, Bd. 1, S. 103; Abū Dawūd: as-Sunan, Bd. 4, S. 60; al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 74 und 81.

[17] Ibid., S. 93–94.

[18] Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 99–133; Ibn ʿAbdulbarr : Ǧāmiʿʿu bayāni al-ʿilmi wa faḍlih, Bd. 1, S. 64–69.

[19] Vgl. Muḥammad ʿAǧaǧ al-Ḫaṭīb: As-Sunnatu qabla at-tadwīn, S. 306 ff.

[20] Ibid.

[21] Vgl. Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 60 ff.

[22] Vgl. Muḥammad ʿAǧaǧ al-Ḫaṭīb: As-Sunnatu qabla at-tadwīn, S. 302.

[23] Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 96-98.

[24] Ibid., S. 92.

[25] Ibid.

[26] Ibid., S. 91.

[27] Ibid., S. 58.

[28] Vgl. Imam ʾAḥmad: Musnad, Bd. 4, S. 226.

[29] Vgl. Ibid., Bd. 5, S. 89; Imam Muslim: aṣ-Ṣaḥīḥ, Nr. 10.

[30] Vgl. Imam ʾAḥmad: Musnad, Bd. 4, S. 370-374; Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī: Tahḏīb at-tahḏīb, Bd. 3, S. 394. 

[31] Vgl. Ad-Dāraquṭnī: as-Sunan, Bd. 4, S. 93-94.

[32] Vgl. Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī: Tahḏīb at-tahḏīb, Bd. 4, S. 236-237; Abū Dāwūḏ: as-Sunan, Nr. 456.

[33] Imam Muslim: aṣ-Ṣaḥīḥ, Nr. 20; Imam al-Buḫārī: aṣ-Ṣaḥīḥ, Kapitel 22.

[34] Ibn Raǧab al-Ḥanbalī: Šarḥ ʿilal at-Tirmiḏī, Bd. 1, S. 37.

[35] Vgl. Imam Buḫārī: aṣ-Ṣaḥīḥ, Nr. 1454; al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 87.

[36] Imam Buḫārī: aṣ-Ṣaḥīḥ, Nr. 111; vgl. al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 88; Ibn ʿʿAbd al-Barr: Ǧāmiʿ bayān al-ʿilm wa faḍlih, Bd. 1, S. 71.

[37] Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 84; Ibn ʿAbd al-Barr: Ǧāmiʿ bayān al-ʿilm wa faḍlih, Bd. 1, S. 73; Imam ʾAḥmad: al-Musnad, Bd. 2, S. 158-226.

[38] Vgl. Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī: Fatḥ al-Bārī, Erläuterung zu Hadith Nr. 2833.

[39] Vgl.  ʾAkram al-ʿUmarī: Al-Buḥūṯ, S. 228.

[40] Vgl. Ibn Ḥibbān: Mašāhīr ʿulamāʾ al-ʾamṣār, S. 11; aḏ-Ḏahabī: Taḏkira al-ḥuffāẓ, Bd. 1, S. 43;  ʾAkram al-ʿUmarī: Buḥūṯ fī tārīḫ as-sunna, S. 228.

[41] Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 100.

[42] Ibid., S. 101.

[43] Ibid., S. 102-103.

[44] Ibid., S. 107; Ibn ʿAbd al-Barr: Ǧāmiʿ bayān al-ʿilm wa faḍlih, Bd. 1, S. 76.

[45] Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 102-103.

[46] Ibid., S. 101.

[47] Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 105.

[48] Vgl. Akram al-ʿUmarī: Buḥūṯ fī tārīḫ as-sunna, S. 230; Dirāsāt fī al-ḥadīṯ an-nabawī, Bd. 1, S. 203.

[49] Akram al-ʿUmarī: Buḥūṯ fī tārīḫ as-sunna, S. 230.

[50] Akram al-ʿUmarī: Dirāsāt fī al-ḥadīṯ an-nabawī, Bd. 1, S. 144.

[51] Akram al-ʿUmarī: Buḥūṯ fī tārīḫ as-sunna, S. 230.

[52] Ibid.

[53] Al-Buḫārī: aṣ-Ṣaḥīḥ, im Kapitel: Wie das Wissen entschwindet (Bd. 1, S. 31).

[54] Ibn ʿAbd al-Barr: Ǧāmiʿ bayān al-ʿilm wa faḍlih, Bd. 1, S. 76.

[55] Ad-Dārimī: As-Sunan, Bd. 1, S. 104; Al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taqyīd al-ʿilm, S. 106.

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