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Darf man für islamische Wissensvermittlung Geld nehmen?

Im Islam spielt das aufrichtige Verrichten von gottesdienstlichen Handlungen (ʿibādāt) eine bedeutende Rolle. Oft stellt sich dabei die Frage, ob es erlaubt ist, für das Lehren des Qurʾān, für eine ruqyah (Heilrezitation) oder für andere religiöse Handlungen ein Entgelt anzunehmen. Dieser Artikel beleuchtet aus muslimischer Perspektive die unterschiedlichen Gelehrtenmeinungen und Koranstellen zu diesem Thema, liefert Belege aus dem Qurʾān und der Sunna und gibt praxisnahe Anhaltspunkte für die Umsetzung in unserer heutigen Zeit.

Der Coronavirus aus einer islamischen Perspektive

Einleitung In einem Koranvers spricht Allah zum Propheten Muhammad (ṣ): „Und Wir haben dir das Buch offenbart als klare Darlegung von allem und als Rechtleitung, Barmherzigkeit und frohe Botschaft für die (Allah) Ergebenen.“[1] So wurden dem Gesandten Allahs alle Angelegenheiten, welche die Menschheit betreffen, im Koran oder in der Sunna offenbart: sei es in spezifischer […]

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