Der Hadith „Wer den Monat Ramadan fastet und ihn mit sechs Tagen im šawwāl folgt, so ist es als ob man die ganze Zeit durchgefastet hat“ wird bei Ṣaḥīḥ Muslim (Nr. 1164), Muṣannaf von ʿAbdurrazzāq (Nr. 7918, 7919, 7921), Musnad von Imām Aḥmad (Nr. 23533, 23556), Sunan al-Kubrā von an-Nasāʾī (Nr. 2877), Muṣannaf von Ibn Abī Šayba (Nr. 9816) und weiteren überliefert.
Sie alle überliefern ihn über die folgende Überlieferungskette: Saʿd b. Saʿīd b. Qays al-Anṣārī – ʿAmr b. Ṯābit al-Ḫazraǧī – Abū Ayyūb al-Anṣāri – Prophet Muḥammad (ṣ).
Der bekannte Hadithtradent Sufyān b. ʿUyayna überliefert diesen Hadith beim Musnad al-Ḥumaydī (Nr. 380) über die gleiche oben erwähnte Überlieferungskette, jedoch als eine Aussage von Abū Ayyūb al-Anṣārī (mauqūf). Das heißt, laut dieser Überlieferungsversion ist der Hadith keine Aussage des Propheten Muḥammad (ṣ). Da aber alle anderen Hadithtradenten diesen Hadith als eine Aussage des Propheten (ṣ) überlieferten, ist ihre Version stärker und ist somit vorzuziehen.
Der Gelehrte Ibn Diḥya und al-Qurṭubi (der Autor von al-Mufhim) erklärten diesen Hadith als schwach, aufgrund von drei Makeln (ʿilal):
- Die Zuschreibung der Aussage zum Gefährten Abū Ayyūb und nicht zum Propheten (ṣ).
- Der schwache Zustand von Saʿd b. Saʿīd b. Qays al-Anṣārī.
- Der unbekannte Zustand von ʿAmr b. Ṯābit al-Ḫazraǧī.
Zu 1: Die Hadithgelehrten sehen einen Makel daran, wenn es unterschiedliche Versionen in der Zuschreibung einer gleichen Überlieferung gibt. Wenn also die gleiche Aussage einmal dem Propheten (ṣ) zugeschrieben wird und einmal einem Gefährten und es sich hierbei um den gleichen Hadith handelt, so wird dies als Makel bewertet und gilt als ein Hinweis, dass eine der beiden Überlieferungsversionen nicht stimmen kann. In diesem Fall überliefert Sufyān b. ʿUyayna den Hadith als eine Aussage des Gefährten Abū Ayyūb und schweift somit von den anderen Tradenten ab, die in der Mehrzahl sind. Der Hadithsammler al-Ḥumaydī, der Sufyāns Version tradiert, berichtet, dass er Sufyān darauf aufmerksam machte, dass er mit seiner Version die anderen Tradenten widerspricht. Sufyān beachtete aber dies nicht.
Zu 2: Es gibt Meinungsunterschiede über den Zustand von Saʿd b. Saʿīd. Imām Aḥmad stufte ihn als schwach ein (ḍaʿīf). An-Nasāʾī sagte er sei nicht zuverlässig (wortwörtlich: nicht stark genug – laysa bi l-qawiy). Andere stuften ihn als mehr oder weniger zuverlässig ein: Ibn Saʿd sagte er sei zuverlässig, auch wenn er wenige Hadithe überlieferte (ṯiqa, qalīl al-ḥadīth). Ibn ʿAdiyy sagte, er überliefert gute und richtige Hadithe. Abū Ḥātim sagte er gibt nur weiter (muʾaddin). Der Sohn von Abū Ḥātim kommentierte dies: er war kein ḥāfiẓ, er überlieferte einfach das, was er hört. Es lässt sich hiermit schlussfolgern, dass Saʿd eine mittelmäßige Stufe der Zuverlässigkeit hatte, sodass seine Überlieferung als höchstens ḥasan eingestuft werden kann. In diesem Hadith nimmt seine Überlieferung aber an Stärke zu, weil Saʿd b. Saʿīd eine Bestätigung (mutabiʿ) hat. Al-Ḥumaydī (Nr. 381) und andere überliefern diesen Hadith über ʿAbdulʿazīz b. Muḥammad – Ṣafwān b. Muslim und Saʿd b. Saʿīd – … Somit bestätigt Ṣafwān, der zuverlässig ist, seinen Zeitgenossen Saʿd in dieser Überlieferung. Diese Bestätigung könnte auch ein Grund sein, warum Muslim diesen Hadith in seiner Sammlung aufnahm.
Zu 3: Auch wenn einige den Zustand von ʿAmr b. Ṯābit al-Ḫazraǧī als unbekannt (maǧhūl) betrachteten, so finden wir aber Hadithgelehrte, die ihn als zuverlässig bewerteten: An-Nasāʾī und al-ʿIǧlī sagten er sei zuverlässig (ṯiqa). Deswegen gilt er als ein zuverlässiger Tradent.
Hinzu kommt, dass der Hadith von Abū Ayyūb auch über andere Gefährten überliefert wurde. Zum Beispiel wird er von Ṯaubān beim Musnad von Imām Aḥmad (Nr. 22412), Sunan Ibn Māǧah (Nr. 1715) und anderen überliefert. Diese Überlieferungsversion ist authentisch.
Schlussendlich lässt sich sagen, dass dieser Hadith authentisch ist und das Fasten von sechs Tagen im šawwāl eine prophetische Sunna darstellt.
Hinweis: Einige Gelehrten sind der Ansicht, dass es eine Bedingung ist, erst die nichtgefasteten Tage von Ramadan nachzuholen und dann mit den sechs Tagen anzufangen, um so diese Belohnung zu erhalten. Es ist aber keine Bedingung diese Tage hintereinander zu fasten.
Quelle: ʿAbdulbāri b. Ḥammād al-ʾAnsārī, http://alqaryooti.com/?p=1023